Wenn Sie sich oder Ihr Kind von der Steuererklärung und der Abgeltungsteuer befreien wollen, füllen Sie das zweiseitige Formular „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-) Bescheinigung“ aus. Sie bekommen das Papier beim Finanzamt und im Internet unter www.formulare-bfinv.de unter Formularsuche mit dem Suchwort „Nichtveranlagung“. Die wichtigsten Zeilen sind:
Einkünfte 2011. Geben Sie an, wie viel Einkünfte (Einnahmen minus Ausgaben) Sie oder das Kind in diesem Jahr erwarten – zum Beispiel:
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in Zeile 33, solche aus Vermietung und Verpachtung in Zeile 41,
- Bruttoarbeitslohn in Zeile 34 und Werbungskosten in Zeile 35, wenn sie mehr als 920 Euro betragen werden,
- Zinsen plus Dividenden in Zeile 39, Veräußerungsgewinne in Zeile 40. Den Sparerpauschbetrag von 801 Euro (Ehepaare 1602 Euro) berücksichtigt das Finanzamt automatisch.
Renten 2011. Als Rentner tragen Sie die Bruttoaltersrente vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Zeile 42 ein. Wann die Rente begann (Zeile 43), ist wichtig für die Berechnung des steuerfreien Anteils.
Versicherungsbeiträge und Krankheitskosten. Unter „Weitere Angaben“ tragen Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Antragstellers ein. Diese Posten sind wichtig, weil das Finanzamt sie als Sonderausgaben abzieht. Als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt es beispielsweise Krankheitskosten und den Freibetrag wegen Behinderung. Je nach Grad der Behinderung liegt der Freibetrag zwischen 310 und 3 700 Euro.
Mehrere Bescheinigungen. Benötigen Sie Bescheinigungen für verschiedene Banken, beantragen Sie das in Zeile 24 des Formulars.
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@Saronni49: Eltern und Kinder können nicht zugleich auf einem Antrag die NV-Bescheinigung beantragen. Die Eltern müssen für sich und ür jedes Kind einzelen ein eigenes Formular ausfüllen. Auf dem Formular für das Kind müssen beide gesetzlichen Vertreter unterschreiben. (maa)
Liebes Finanztest Team,
Ich betreue seit Jahren die Depots meiner beiden minderjährigen Enkel. In diesem Jahr habe ich durch Umschichtungen von Fonds bereits der Sparerfreibetrag nahezu ausgeschöpft. Jetzt fallen allerdings durch eine steuerwirksame Verschmelzung eines Fonds weitere Veräußerungsgewinne an, weshalb ich für die Kinder jeweils einen Antrag auf Ausstellung einer NV-Bescheinigung zur Abgabe beim Finanzamt erstellt habe.
Auf diesem Vordruch steht in der Fußzeile folgender Hinweis: Für minderjährige Kinder mit eigenen Einnahmen aus Kapitalvermögen, für die eine NV-Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist vom gesetzlichen Vertreter jeweils ein gesonderter Antragsvordruck auszufüllen.Frage: Muss jetzt getrennnt für Mutter und Vater jeweils ein NV-Antrag gestellt werden mit allen Einkommen, obwohl dem Finanzamt durch die jährliche Zusammenveranlagung der Eltern deren Einkommenssituation bekannt ist?
Vielen Dank vorab für Ihre Stellungnahme.
@leikoj: Für das Ausfüllen der Formulare des Formular Management Systems der Bundesfinanzverwaltung bauchen Sie nur einen Internet-Browser. Sie füllen das Formular online im Browser aus. Den Adobe Reader benötigen Sie nur für den Ausdruck des Formulars.
Wer das Formular offline Ausfüllen möchte, benötigt dafür ein gesondertes Programm, die Offline-Variante des Formular Management Systems.
Unter dem folgenden Link finden Sie eine Anleitung zum Ausfüllen der Online-Variante: www.formulare-bfinv.de/ffw/images/anleitung_fms_internet.pdf
Hier finden Sie die Anleitung für die Offline-Variante:
www.formulare-bfinv.de/faq.html#offline
(maa)
Wie schreibe ich in das PDF-Formular ?