Kirchensteuerpflichtige, die bisher ihrer Bank ihre Kirchenzugehörigkeit nicht mitgeteilt haben, müssen sich darauf einstellen, dass die Geldinstitute ab 2015 die Kirchensteuer zusammen mit der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge automatisch ans Finanzamt abführen. Wer das nicht will, beantragt bis zum 30. Juni 2014 beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk (www.formulare-bfinv.de/printout/010156.pdf). Dann ist eine Steuererklärung nötig, um die Steuer zu zahlen.