Kapital-Lebensversicherung Ballast abwerfen

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Magere Renditen und geschrumpfte Überschüsse: Kapitallebensversicherungen gehören schon seit längerem nicht mehr zu den stärksten Geldanlagen. Wer seine Versicherung nicht kündigen oder ruhen lassen will, sollte sich den Vertrag trotzdem genauer ansehen. Denn oft enthält die Police eine überflüssige Unfalltod-Zusatzversicherung. Diese schmälert die ohnehin magere Rendite vieler Kapitallebensversicherungen zusätzlich. test.de sagt, warum es sich lohnt, den Zusatzschutz zu kündigen und was Versicherte dabei beachten müssen.

Weniger Rendite

Die Erträge aus den meisten Kapitallebensversicherungen sind dürftig. Mehr als 21 Millionen Kunden haben in ihrer Police aber noch einen fragwür­digen Zusatzschutz, der die Rendite weiter schmälert: die Unfalltod-Zusatzversicherung. Stirbt der Versicherte bei einem Unfall, erhalten seine Hinter­bliebenen hier eine verdoppelte Todesfallleistung. Die Zusatzversicherung zahlt nach einem Unfalltod zwar das Doppelte. Sie wirkt sich aber auch doppelt negativ auf die Rendite aus. Das verschweigen die Ver­sicherer aber meist. Die Beiträge fließen voll in den Risikoschutz, nicht in den Sparanteil. Zudem beteiligen die Versicherer ihre Kunden kaum oder gar nicht an Überschüssen, die sie mit den Beiträgen für die Unfalltod-Zusatzversicherung erwirtschaften. So kann sich die Verzinsung der Beiträge um bis zu 0,25 Prozentpunkte verringern.
Beispiel: Je länger die Laufzeit eines Vertrags, desto größer ist der Renditeverlust. Schließt eine 20-jährige Frau einen Vertrag über eine Versicherungssumme von 10 000 Euro mit einer Laufzeit von 45 Jahren, zahlt sie dafür einen Jahresbeitrag von 161 Euro. Bei einer Verzinsung von 4,25 Prozent ­bekommt sie am Ende 21 751 Euro. Bei einem Vertrag mit Unfalltod-Zusatzschutz wären es nur 20 265 Euro.

Andere Risiken bedeutender als Unfall

Die Absicherung der Hinterbliebenen sollte immer unabhängig von der Todesursache sein. So ist es nicht einzusehen, warum die ­Angehörigen nach einem Unfall mehr Geld brauchen als nach Tod durch Krankheit. Und: An einer Krankheit sterben viel mehr Menschen als nach einem Unfall. So waren Verkehrsunfälle etwa im Jahr 2004 nur bei 0,7 Prozent aller Sterbefälle die Todesursache.

Lücke günstig schließen

Auch wenn der Todesfallschutz der reinen Kapitallebensversicherung nicht ausreichen sollte, ist die Unfalltod-Zusatzversicherung keine Lösung. Sehr viel besser lässt sich die Lücke mit einer Risikolebensversicherung schließen. Beispiel: Eine 25-jährige Frau kann ­ihren Angehörigen für einen Jahresbeitrag von rund 100 Euro sogar eine Ver­sicherungssumme von 150 000 Euro ­sichern. Die Beiträge für den Unfalltodschutz können sich Kapitallebensversicherungs-Kunden also getrost sparen.

Vertrag profitabler gestalten

Anscheinend versuchen Versicherer jedoch des Öfteren, Kunden in ihren ungünstigeren Verträgen zu halten. Beispiel: Die Debeka-Kundin Anke Ewald wollte ihren Kapitallebensversicherungs-Vertrag profitabler gestalten. Sie fragte bei ihrer Versicherungsgesellschaft nach den Auswirkungen einer Kündigung des Unfalltod-Zusatzschutzes. Als Antwort bekam sie einen Warnbrief: Eine Vertragsänderung werde so behandelt, „als ob ein neuer ­Vertrag abgeschlossen würde“. Und die Erträge von ab 2005 geschlossenen Lebensversicherungen müssten versteuert werden. Diese Auskunft ist jedoch nicht korrekt: Eine Vertragsänderung mit steuerlichen Nachteilen liegt vor, wenn der Beitrag oder die Versicherungssumme ­erhöht wird. Wird der Beitrag gesenkt, so gilt der geänderte Vertrag auch steuerrechtlich als „alter Vertrag, der unverändert ­fortgeführt wird“, so das Bundesfinanzministerium. Kunden, die ihre Unfalltod-­Zusatzversicherung kündigen wollen, sollten ihrem Versicherer mitteilen, dass der Beitrag um die Kosten für den Unfalltod-Schutz gesenkt, die Versicherungssumme aber unverändert bleiben soll. Dann sind sie auf der sicheren Seite.
Tipp: Sie können die Unfalltod-Zusatzversicherung bis zum Ende des Beitragszeitraums kündigen. Die Frist beträgt einen Monat. Wenn Sie jährlich zahlen, muss Ihr Kündigungsschreiben einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres beim Unternehmen sein.

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