Kälte

Versicherungs­schutz bei Frost­schäden

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Mieter, Haus- und Wohnungs­besitzer sollten bei klirrender Kälte alle Zimmer richtig beheizen und die Heizungen nicht voll­ständig abdrehen. Denn sobald die Wasser- und Heizungs­rohre zufrieren, ist der Frost­schaden oft schon programmiert. Darauf weist der Gesamt­verband der Versicherungs­wirt­schaft (GDV) hin.

Immer gut heizen

In den Frost­wintern 2009 und 2010 zahlten die Wohn­gebäude- und Hausrat­versicherer allein für Frost­schäden jeweils bis zu einer halben Milliarde Euro. Insgesamt bearbeiteten die Sach­versicherer 2010 rund 1,4 Millionen Leitungs­wasser­schäden, die Ausgaben summierten sich dafür auf 2,3 Milliarden Euro. Dabei lassen sich viele Schäden durch richtiges Handeln im Vorfeld vermeiden. Vor allem Frost­schäden sind vermeid­bar. Der einfachste Tipp lautet: Alle Räume im Gebäude sollten stets ausreichend temperiert sein. Was viele nicht wissen: Auch das Eiskristall-Symbol („Frost­wächter“) auf dem Thermostatventil schützt nicht vor dem Zufrieren der Wasser­leitungen. Auf dieser Einstellung soll nur der Heizkörper selbst vor dem Zufrieren geschützt sein. Daher sollte das Heizungs­ventil nie voll­ständig zugedreht werden. Wer damit die Heiz­kosten um ein paar Euro senken möchte, „spart am falschen Ende“, sagt Bernhard Gause vom GDV.

Frost­schäden recht­zeitig erkennen

Verbraucher sollten aufmerk­sam sein und sofort handeln, wenn:

  1. kein Trink­wasser aus der Leitung kommt oder
  2. der Heizkörper kalt bleibt.

In der Regel sind die Rohre dann bereits zugefroren. Besonders groß sind die Gefahren für einen Leitungs­wasser­schaden in selten genutzten Gäste- und Arbeits­zimmern, Kellern, Vorrats- oder Abstell­räumen und in Gäste- WC‘s. Aber auch Garten­wasser­leitungen und Rohre in Ferien­wohnungen sind außer­halb der Saison besonders gefährdet. „Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten gefähr­dete Leitungen einfach recht­zeitig abge­dreht und entleert werden“, erläutert Gause.

Welche Versicherung hilft?

Wenn es doch zu einem Leitungs­wasser­schaden kommt, sollte unbe­dingt und zeit­nah der Versicherer informiert werden. Die Hausrat­versicherung ersetzt Schäden am Inventar, wie beispiels­weise Möbel und Gardinen. Gute Angebote enthält der Test Hausratversicherung (Finanztest 6/2010)

Mit einer Wohn­gebäude­versicherung wird das Haus einschließ­lich aller fest einge­bauten Gegen­stände geschützt – bis hin zur fest einge­bauten Einbauküche, der Heizungs­anlage und der Sanitär­installation. Auch in Hinblick auf die Pflichten aus dem Versicherungs­vertrag sollten Eigentümer und Mieter darauf achten, die Räume immer ausreichend zu beheizen. Den Test Wohn­gebäude­versicherungen finden Sie im Themenpaket Gebäudeversicherungen.

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