Mieter, Haus- und Wohnungsbesitzer sollten bei klirrender Kälte alle Zimmer richtig beheizen und die Heizungen nicht vollständig abdrehen. Denn sobald die Wasser- und Heizungsrohre zufrieren, ist der Frostschaden oft schon programmiert. Darauf weist der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hin.
Immer gut heizen
In den Frostwintern 2009 und 2010 zahlten die Wohngebäude- und Hausratversicherer allein für Frostschäden jeweils bis zu einer halben Milliarde Euro. Insgesamt bearbeiteten die Sachversicherer 2010 rund 1,4 Millionen Leitungswasserschäden, die Ausgaben summierten sich dafür auf 2,3 Milliarden Euro. Dabei lassen sich viele Schäden durch richtiges Handeln im Vorfeld vermeiden. Vor allem Frostschäden sind vermeidbar. Der einfachste Tipp lautet: Alle Räume im Gebäude sollten stets ausreichend temperiert sein. Was viele nicht wissen: Auch das Eiskristall-Symbol („Frostwächter“) auf dem Thermostatventil schützt nicht vor dem Zufrieren der Wasserleitungen. Auf dieser Einstellung soll nur der Heizkörper selbst vor dem Zufrieren geschützt sein. Daher sollte das Heizungsventil nie vollständig zugedreht werden. Wer damit die Heizkosten um ein paar Euro senken möchte, „spart am falschen Ende“, sagt Bernhard Gause vom GDV.
Frostschäden rechtzeitig erkennen
Verbraucher sollten aufmerksam sein und sofort handeln, wenn:
- kein Trinkwasser aus der Leitung kommt oder
- der Heizkörper kalt bleibt.
In der Regel sind die Rohre dann bereits zugefroren. Besonders groß sind die Gefahren für einen Leitungswasserschaden in selten genutzten Gäste- und Arbeitszimmern, Kellern, Vorrats- oder Abstellräumen und in Gäste- WC‘s. Aber auch Gartenwasserleitungen und Rohre in Ferienwohnungen sind außerhalb der Saison besonders gefährdet. „Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten gefährdete Leitungen einfach rechtzeitig abgedreht und entleert werden“, erläutert Gause.
Welche Versicherung hilft?
Wenn es doch zu einem Leitungswasserschaden kommt, sollte unbedingt und zeitnah der Versicherer informiert werden. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden am Inventar, wie beispielsweise Möbel und Gardinen. Gute Angebote enthält der Test Hausratversicherung (Finanztest 6/2010)
Mit einer Wohngebäudeversicherung wird das Haus einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände geschützt – bis hin zur fest eingebauten Einbauküche, der Heizungsanlage und der Sanitärinstallation. Auch in Hinblick auf die Pflichten aus dem Versicherungsvertrag sollten Eigentümer und Mieter darauf achten, die Räume immer ausreichend zu beheizen. Den Test Wohngebäudeversicherungen finden Sie im Themenpaket Gebäudeversicherungen.
-
- Auch Versicherer dürfen einen Versicherungsvertrag kündigen. Tun sie das, sind Kunden oft überrascht. Die Stiftung Warentest klärt auf, welche Regeln gelten.
-
- Wenn Marder oder Reh Schäden anrichten, helfen Versicherungen nur selten. Die Experten der Stiftung Warentest sagen, wann sich ein Blick in den Vertrag dennoch lohnt.
-
- Über 3 000 Leitungswasserschäden gibt es pro Tag, jede Minute zwei. Welche Versicherung zahlt? Wir schildern typische Fälle, sagen, welche wann zuständig ist.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.