Die KVV-Profi Management- und Beteiligung AG in Birlenbach muss einem Anleger 4.820 Mark zurückgeben, die der Mann für ein Aktienpaket gezahlt hatte. Dazu kommen noch 4 Prozent Zinsen seit dem 9. Januar 1999. Das hat das Amtsgericht Diez entschieden (Az: 3 C 166/99, nicht rechtskräftig).
Das Gericht habe den Vertrag mit der Gesellschaft für sittenwidrig und nichtig erklärt, sagte die Hamburger Rechtsanwältin Gabriele Schmitz. Der Vertrag verpflichtet Anleger, ein Aktienbündel von zwölf Namensaktien der KVV-Profi AG zu zeichnen sowie einen Aufschlag von 1.200 Mark zu bezahlen.
Nach Auffassung des Gerichts bestehe aber lediglich "eine vage Hoffnung, irgendwann einmal ein Aktienbündel zu erhalten". Die von der KVV-Profi AG zugesagte Kapitalerhöhung sei unrealistisch. Zudem sei sie im Vertrag nicht zeitlich verbindlich geregelt. Die Ankündigung diene lediglich dazu, so genannte Zeichnungsvorverträge für Aktien zu verkaufen. Anleger, die ihren Vertrag in Raten erfüllten, würden damit zu erheblichen finanziellen Vorleistungen ohne akzeptable Gegenleistung gezwungen.
Der 1998 erzielte Jahresüberschuss der Gesellschaft sei überwiegend auf den von Anlegern zu zahlenden Aufschlag in Höhe von 1.200 Mark pro Vertrag zurückzuführen. Damit beruhe der Gewinn der KVV-Profi AG fast ausschließlich auf Geschäften mit neuen Kunden und "gerät mindestens in die Nähe eines Schneeballsystems", urteilte das Amtsgericht.
TiPP: Anleger sollten mit Hilfe eines Rechtsanwalts versuchen, aus den dubiosen Aktienbeteiligungen der KVV-Profi AG auszusteigen. Dabei sollten sie auch die Widerrufsbelehrung der KVV-Profi AG überprüfen lassen. Die KVV-Profi AG muss bereits sechs Anlegern ihr Geld zurückzahlen, weil die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und die Gerichte deshalb den Vertrag für unwirksam erklärten, teilte Rechtsanwalt Andreas Bender aus Neunkirchen mit.
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