Jugend­schutz Ausgehen, Alkohol, Video­spiele – was dürfen Teen­ager?

1
Jugend­schutz - Ausgehen, Alkohol, Video­spiele – was dürfen Teen­ager?

Tabakwaren. Kinder und Jugend­liche unter 18 Jahren dürfen in der Öffent­lich­keit nicht rauchen. © plainpicture / Patrick Sheandell O' Carroll

Alkohol, Ziga­retten, Filme, Disco – das Jugend­schutz­gesetz nennt viele Einschränkungen und Verbote. Zu Hause ist mehr erlaubt – aber auch nicht alles. Wir beant­worten die wichtigsten Fragen zum Thema Jugend­schutz und erklären, warum ein zehnjäh­riges Kind nicht „Grand Theft Auto“ spielen darf, welche Orte unter das Jugend­schutz­gesetz fallen – und was ein „Muttizettel“ ist.

Wie weit reicht die elterliche Aufsichts­pflicht?

Irgend­wann kommt er, der jugend­liche Drang, um die Häuser zu ziehen. Dann geraten Eltern in Not: Wie weit geht die Freiheit der Kinder? Wie weit reicht ihre eigene Aufsichts­pflicht? Nach­schlagen können Eltern die Antworten im Jugend­schutz­gesetz. Es soll bei der Erziehung helfen – oft auch recht­lich eine Grat­wanderung zwischen Fürsorge und Kontrolle einer­seits und der eigen­ständigen Entwick­lung der Persönlich­keit des Kindes anderer­seits.

Wo und für wen gilt das Jugend­schutz­gesetz?

Jugend­schutz - Ausgehen, Alkohol, Video­spiele – was dürfen Teen­ager?

Kino­besuch. Kinder und Jugend­liche dürfen je nach Alter nur zu bestimmten Zeiten Filme sehen. © shutterstock

Das Gesetz regelt den Schutz von Kindern und Jugend­lichen in der Öffent­lich­keit. Dazu gehört der Konsum von Alkohol, Tabak, Filmen oder Video­spielen. Zudem schreibt das Gesetz vor, welche öffent­lichen Lokalitäten wie Gast­stätten, Bars, Diskotheken, Kinos oder Veranstaltungs­säle Minderjäh­rige zu welchen Zeiten besuchen dürfen. Frei zugäng­liche Orte wie Parks und Straßen fallen nicht unter das Jugend­schutz­gesetz. Dort dürfen sich Kinder und Jugend­liche jeder­zeit aufhalten – wie lange, ist grund­sätzlich Sache der Eltern. Sie müssen aber dafür sorgen, dass ihre Kinder nicht in Gefahr geraten.

Gilt das Jugend­schutz­gesetz auch zu Hause?

Nein, der private Bereich ist vom Jugend­schutz­gesetz ausgenommen. In ihrem Zuhause dürfen Eltern grund­sätzlich selbst entscheiden, ob sie ihren Kindern Dinge erlauben, die in der Öffent­lich­keit verboten sind – zum Beispiel Rauchen oder Alkohol trinken. Auch im privaten Bereich haben Mutter und Vater aber ihre Fürsorge- und Aufsichts­pflicht zu wahren. Und gibt der Filius etwa eine Party im Eltern­haus, müssen sie zusätzlich dafür sorgen, dass die minderjäh­rigen Gäste nicht zu Schaden kommen.

Dürfen Eltern ihre Kinder Video­spiele spielen lassen, die erst ab 18 Jahre erlaubt sind?

Jugend­schutz - Ausgehen, Alkohol, Video­spiele – was dürfen Teen­ager?

Computer­spiele. Eltern sollten auf die Alters­beschränkungen achten. © argus / Mike Schroeder

Alters­freigaben nicht völlig ignorieren. Eltern sind nicht dazu verpflichtet, sich auch zu Hause an die Alters­kenn­zeichen von Computer­spielen und Filmen zu halten – sie gelten nur in der Öffent­lich­keit. Der verantwort­liche Eltern­teil sollte die Alters­freigaben aber als dringende Empfehlung des Jugend­schutzes verstehen. In einem aktuellen Fall stritten Mutter und Vater eines zehnjäh­rigen Jungen vor dem Amts­gericht Bad Hers­feld um die Ausrichtung der elterlichen Fürsorge.

Gefahr fürs Kindes­wohl. Die Richter entschieden: Stellen Eltern ihrem minderjäh­rigen Kind eine Spiele­konsole zur Verfügung, haben sie durch­gängig sicher­zustellen, dass für das Kind keine Spiele zugäng­lich sind, die das geistige und seelische Wohl des Kindes gefährden könnten (Az. 63 F 290/17 SO). In dem Fall besaß der Sohn eine Play­station-Konsole, auf der er unter anderem „Grand Theft Auto 5“ und „Call of Duty“ spielte, die sich laut Unterhaltungs­software Selbst­kontrolle erst ab 18 Jahren eignen. Der Gefahr für das Kindes­wohl des Jungen könne nur begegnet werden, indem die betreffenden Video­spiele von dem Kind weggenommen und ihm künftig nicht mehr zugäng­lich gemacht würden, so das Gericht.

Dürfen Jugend­liche sich allein in Diskotheken aufhalten?

Jugend­schutz - Ausgehen, Alkohol, Video­spiele – was dürfen Teen­ager?

Im Club. Für Jugend­liche unter 18 Jahren ist um 24 Uhr Schluss. © fotofinder / Caro

Kinder und Jugend­liche unter 16 Jahren dürfen sich grund­sätzlich nicht allein auf abend­lichen Tanz­ver­anstaltungen aufhalten. Unter 18-Jährige dürfen bis 24 Uhr bleiben. Die Einschränkungen gelten aber nicht, wenn eine „personen­sorgeberechtigte“ oder „erziehungs­beauftragte“ Person den Minderjäh­rigen begleitet.

„Personen­sorgeberechtigt“ sind die Eltern oder der Vormund eines Kindes. Sie können mit einer anderen Person über 18 Jahren vereinbaren, dass diese ihr Kind an einem Abend stell­vertretend außer Haus beaufsichtigt und zum Beispiel in den Club begleitet. Dieser voll­jährige Mensch wird dann vorüber­gehend zum „Erziehungs­beauftragten“. Eltern sollten ihm den Auftrag schriftlich mitgeben – Vorlagen für den sogenannten „Muttizettel“ finden sich auf zahlreichen Seiten im Internet.

Dürfen Jugend­liche Alkohol für ihre Eltern besorgen?

Jugend­liche unter 16 Jahren dürfen im Laden und auf öffent­lichen Festen wie etwa Jahr­märkten keinerlei Alkohol erhalten. Mit 16 und 17 Jahren dürfen sie Bier, Sekt und Wein kaufen und auch trinken, aber noch keine Spirituosen. Schnaps ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Ein Problem ist das Internet. Eine kürzlich veröffent­lichte Stich­probe der Verbraucherzentrale Rhein­land-Pfalz zeigt, dass nur wenige Versandhändler das Alter ihrer Kunden kontrollieren. Die Rechts­lage beim Versand­handel ist nicht eindeutig formuliert. Anbieter könnten das Alter der Bestellenden über die Paketboten über­prüfen lassen. Zumindest sollten sie auf ihren Seiten auf Alters­beschränkungen hinweisen. Das ist auch nicht immer der Fall.

Ab welchem Alter sind Facebook, WhatsApp und Co erlaubt?

Aufgrund der neuen europäischen Daten­schutz­bestimmungen haben viele soziale Netz­werke, Video­platt­formen und Messenger ihre Nutzungs­bedingungen angepasst, auch das Mindest­nutzungs­alter. Für einen Facebook-Account ist ein Mindest­alter von 13 Jahren erforderlich, die Konto­inhaber müssen dann aber für einige Funk­tionen die Zustimmung der Eltern einholen. WhatsApp erlaubt ein Konto ab 16 Jahren. Eltern sollten ihren Kindern einen bewussten Umgang mit Medien beibringen. Auf der Website sicher-online-gehen.de können sie sich über kindgerechtes Chatten und Surfen informieren.

Dürfen Kinder allein zu Hause bleiben?

Dafür gibt es keine klare gesetzliche Vorschrift. Ein Kind muss nicht unter ständiger elterlicher Obhut stehen. Generell gilt laut Bundes­gerichts­hof: Je jünger und unver­nünftiger ein Kind ist, desto mehr sollten und müssen Eltern es beaufsichtigen (Az. VI ZR 51/08). Was Eltern ihrem Nach­wuchs erlauben und ob beziehungs­weise wie lange sie ihr Kind allein zu Hause lassen, hängt also stark vom Entwick­lungs­stand und Charakter des Kindes ab.

Ab wann dürfen Kinder allein reisen?

Eltern müssen selbst entscheiden, ob sie ihrem Kind die Reise mit Zug, Fernbus oder Flugzeug zutrauen. Auch das hängt vom Verantwortungs­bewusst­sein und der Reife des Kindes ab. Eltern sollten in den Beför­derungs­bedingungen des Trans­port­unter­nehmens nach­lesen, ab welchem Alter es das Allein­reisen erlaubt. Bei den großen Fluggesell­schaften geht das in der Regel ab zwölf Jahren. Ab fünf Jahren dürfen sie zwar allein einen Flug antreten, die Eltern müssen dann aber einen Betreuungs­service in Anspruch nehmen. Mit der Bahn ist Allein­reisen ab sechs Jahren möglich. Vor allem dem kleineren Nach­wuchs sollten Eltern eine Voll­macht mitgeben, in der sie ihrem Kind die Reise erlauben und in der eine Telefon­nummer für Notfälle sowie die geplante Reiseroute des Kindes stehen.

Das erlaubt das Jugend­schutz­gesetz

Unter 14 Jahre

14 bis unter 16 Jahre

16 bis unter 18 Jahre

Aufenthalt

in Gast­stätten, Bars

nein1

nein1

ja bis 24 Uhr1

in Gast­stätten zum Essen und Trinken

in der Zeit von 5 bis 23 Uhr

ja

ja

ja

in Nacht­bars oder Nacht­clubs

nein

nein

nein

an jugend­gefähr­denden Orten wie zum Beispiel Straßenstrich, Drogentreff­punkt

nein

nein

nein

bei öffent­lichen Tanz­ver­anstaltungen wie etwa Disco

nein1

nein1

ja bis 24 Uhr1

bei Tanz­ver­anstaltungen zum Beispiel von Kinder- und Jugend­hilfen

ja bis 22 Uhr1

ja bis 24 Uhr1

ja bis 24 Uhr1

in öffent­lichen Spielhallen, Teil­nahme an Spielen mit Gewinn­möglich­keit

nein

nein

nein

im Kino (entsprechend der Alters­freigabe)

ja bis 20 Uhr1(ab 6 Jahre)

ja bis 22 Uhr1

ja bis 24 Uhr1

Abgabe und Verzehr

von hoch­prozentigem Alkohol, Alkopops oder alkoholhaltigen Lebens­mitteln

nein

nein

nein

anderer alkoholischer Getränke wie zum Beispiel Wein, Bier, Sekt

nein

nein2

ja

von Energydrinks

ja

ja

ja

von Tabakwaren

nein

nein

nein

ja = Ja.

nein = Nein.

1
In Begleitung von Eltern/Vormund oder einer erziehungs­beauftragten Person zeitlich unbe­fristet erlaubt.
2
In Begleitung von Eltern/Vormund erlaubt.
1

Mehr zum Thema

1 Kommentar Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

daBademeister am 03.11.2018 um 08:55 Uhr
Gut gespart...

... am Foto zu den Computerspielen.
Röhrenmonitor? Kabelmaus? Disketten? Das Foto ist vermutlich aus dem letzten JahrTAUSEND O.O
Im gedruckten Heft und im PDF habt Ihr das wenigstens etwas "beschnitten". Trotzdem sehen die Jungs nicht wirklich zeitgemäß aus. Klar, die Stiftung Warentest muss mit dem Geld gut haushalten. Aber so? Dann lieber das Foto weglassen...