Unser Rat
Job. Besonders attraktiv ist nach der Schule ein gut bezahlter Zweimonatsjob. Künftige Studenten müssen dafür zum Beispiel keine Sozialabgaben zahlen. Wenn Sie trotz unserer Übersicht nicht sicher sind, was von Ihrem Gehalt übrig bleibt, fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Krankenkasse. Viele Kassen bieten im Internet Rechner an, mit denen Sie die Abzüge ermitteln können, zum Teil auch die Steuern (siehe „Finanzamt und Familienkasse“).
Ausland. Gehen Sie für Ihren Job ins Ausland? Dann brauchen Sie eine private Reisekrankenversicherung. Für Reisen von mehr als sechs Wochen gibt es für Studenten spezielle Langzeitverträge. Im Test 2010 schnitt ERV gut und günstig ab („Auslandsreise-Krankenversicherung“ aus Finanztest 10/2016).
Service. Ausführliche Tipps für Schulabgänger finden Sie ab Mitte Juli im Internet unter www.test.de/nachderschule und schon jetzt im Ratgeber „Endlich erwachsen!“ der Verbraucherzentrale. Der Ratgeber kostet 9,90 Euro. Sie können ihn im Internet unter www.vz-ratgeber.de bestellen.