Unser Rat
Terminsache. Werden Sie nach der Verlustverrechnung Ihrer Bank Anfang Dezember noch ein Minus haben, können Sie bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen. Damit verhindern Sie, dass Ihre Bank das Minus im nächsten Jahr automatisch mit neuen Gewinnen im selben Institut verrechnet. Sie haben dann Luft, um Altverluste mit den neuen Verkaufsgewinnen in Ihrer Steuererklärung zu verrechnen.
Strategie. Lösen Sie nicht voreilig eine Geldanlage mit guten Zukunftschancen auf, nur um die Gewinne zu verrechnen und somit Steuern zu sparen. Den Gewinn sollten Sie mitnehmen, wenn der steuerliche Vorteil durch die Verrechnung überwiegt.
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