Wann Jahresabschlüsse abrufbar waren - PI Pro.Investor Immobilienfonds 2 GmbH & Co. KG
Produktmerkmale | |
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Vollständiger Name | PI Pro.Investor Immobilienfonds 2 GmbH & Co. KG |
Vermögensanlage aufgelegt (Jahr) | 2012 |
Rechtliche Änderungen | Löschung am 29.01.2021 |
2021 | |
Galt Sechs-Monats-Frist 2021 |
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Geschäftsjahresende 2021 | 1 |
2020 | |
Galt Sechs-Monats-Frist 2020 |
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Geschäftsjahresende 2020 | 2 |
Jahresabschluss 2020 unter unternehmensregister.de abrufbar3 | 4 |
2019 | |
Galt Sechs-Monats-Frist 2019 |
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Geschäftsjahresende 2019 | 2 |
Jahresabschluss 2019 unter unternehmensregister.de abrufbar3 | 4 |
Unsere Fragen und die Antworten, die wir erhalten haben (November 2022) | |
1. Warum waren Jahresabschlüsse erst nach Fristablauf abrufbar? | Die PI Pro Investor Immobilienfonds 2 GmbH & Co. KG wurde 2020 beendet und im Januar 2021 im Bundesanzeiger gelöscht. Die Jahresabschlüsse für 2019 und 2020 (Schlussbilanz auf den 30.06.2020) wurden im vierten Quartal 2020 erstellt. Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hatte das Bundesamt für Justiz in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ende 2020 entschieden gegen die Unternehmen, die ihren Jahresabschluss für das Jahr 2019 bis zum 28.02.2021 offenlegen, kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einzuleiten. Dies stellte somit eine indirekte Fristverlängerung für die Offenlegung bzw. Hinterlegung der Jahresabschlüsse bis zum 28.02.2021 dar, die später noch einmal verlängert wurde. Personalbedingt wurde diese Fristverlängerung auch vom Steuerberater der Fondsgesellschaft in Anspruch genommen, der die Veröffentlichung im ersten Quartal 2021 vorgenommen hätte. Da die Gesellschaft jedoch bereits im Januar 2021 im Bundesanzeiger gelöscht wurde, war die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 nicht mehr möglich. |
2. Wie lange dauerte es von der Einreichung Ihrer Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger bis zur Veröffentlichung? | Die JA konnten gar nicht mehr eingereicht werden. |
3. Wie und wann haben der Bundesanzeiger oder das Bundesamt für Justiz Sie auf die Verspätung aufmerksam gemacht? | Ist nicht erfolgt; Gesellschaft wurde im Jan. 2021 gelöscht. |
4. Hat das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld verhängt? Wenn ja, in welcher Höhe? | Nein. |
5. Hat auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht deswegen bei Ihnen nachgefragt beziehungsweise Maßnahmen verhängt? Wenn ja, welche? | Nein. |
- ja
- nein
- 1
- Löschung 2021.
- 2
- Kein Jahresabschluss mit Angabe Geschäftsjahresende abrufbar.
- 3
- Unter unternehmensregister.de ist der elektronische Bundesanzeiger zu erreichen.
- 4
- Kein Jahresabschluss abrufbar.
- Stand:
- 04.10.2022