reconcept 16 Meeresenergie Bay of Fundy II GmbH & Co. KG

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Wann Jah­res­ab­schlüs­se ab­ruf­bar wa­ren - reconcept 16 Meeresenergie Bay of Fundy II GmbH & Co. KG

Produktmerkmale
Voll­ständiger Name reconcept 16 Mee­res­energie Bay of Fundy II GmbH & Co. KG
Ver­mögens­anlage auf­gelegt (Jahr) 2021
2021
Galt Sechs-Monats-Frist 2021 ja
Geschäfts­jahres­ende 2021 31.12.2021
Jahres­abschluss 2021 unter unter­nehmens­register.de abruf­bar1 06.09.2022
2020
Galt Sechs-Monats-Frist 2020 nein
Geschäfts­jahres­ende 2020 31.12.2020
Jahres­abschluss 2020 unter unter­nehmens­register.de abruf­bar1 15.11.2021
2019
Galt Sechs-Monats-Frist 2019 nein
Geschäfts­jahres­ende 2019 2
Unsere Fragen und die Ant­worten, die wir erhalten haben (November 2022)
1. Warum waren Jahres­abschlüsse erst nach Frist­ab­lauf abruf­bar? Die Erstellung der Jahres­abschlüsse für 2019 bis 2021 hat mehr Zeit in Anspruch genommen als geplant, da die uns beratenden Wirt­schafts­prüfungs- und Steuerberatungs­kanzleien coronabe­dingt per­sonelle Engpässe und Aus­fälle zu ver­kraften hatten. In der Folge ver­zögerten sich auch die Jahres­abschluss­prüfungen für sämtliche reconcept-Gesell­schaften auf deutlich nach dem vor­gege­benen Stichtag vom 30. Juni des Folge­jahres. Ver­gleich­bar mit einem Domino­effekt haben sich darauf­hin sämtliche Folge-Abläufe ebenfalls ver­zögert. Zur Information: Jahres­abschlüsse der KG-Betei­ligungs­gesell­schaften sind vor Ver­öffent­lichung durch eine ordentliche Gesell­schafter- und Treu­geber­ver­samm­lung der jeweiligen Ver­mögens­anlagengesell­schaften fest­zustellen. Diese führt reconcept im schriftlichen Umlauf­ver­fahren durch. Hierfür braucht es allein für den Druck und Post­ver­sand der Ein­ladungen samt Jahres­berichten ca. zwei bis drei Wochen Vor­lauf. Zusätzlich sind Ladungs­fristen ein­zuhalten und danach die Gesell­schafter- und Treu­geber­ver­samm­lungen durch­zuführen, die Abstimmungs­ergeb­nisse also ein­zuholen und die mehr­heitliche Fest­stellung zu dokumentieren. Hierbei sind Abstimmungs­phasen von vier Wochen ein­zuhalten. Eine wei­tere zeitliche Heraus­forderung ist die Tatsache, dass einige unserer Ver­mögens­anlagen eine oder mehrere aus­län­dische Töch­tergesell­schaften haben, deren Jahres­abschlüsse ebenfalls vorher erstellt, teil­weise geprüft und fest­gestellt werden müssen. Die Befristung zur Ver­öffent­lichung von Jahres­abschlüssen zum 30. Juni eines Folge­jahres ist für Gesell­schaften im Umfeld von Ver­mögens­anlagen ins­gesamt sehr sport­lich. Treten aus­gewöhnliche Umstände und Situationen ein, ist diese Frist leider oft nicht halt­bar.
2. Wie lange dauerte es von der Ein­reichung Ihrer Jahres­abschlüsse beim Bundes­anzeiger bis zur Ver­öffent­lichung? Gemäß Erfahrungs­berichten der Wirt­schafts­prüfer, die wir mit der Ver­öffent­lichung beauf­tragen, dauert es i.d.R. 2 bis 3 Wochentage. Wir haben es allerdings auch schon erlebt, dass wir 4,5 Wochen auf die Ver­öffent­lichung nach Ein­reichung warten mussten.
3. Wie und wann haben der Bundes­anzeiger oder das Bundes­amt für Justiz Sie auf die Ver­spätung auf­merk­sam gemacht? Das Bundes­amt für Justiz hat am 22. Juli 2022 eine soge­nannte „Androhungs­ver­fügung“ an vier Gesell­schaften gesendet, in der auf ein mögliches Ord­nungs­ver­fahren hingewiesen wurde, wenn nicht inner­halb von sechs Wochen die Rech­nungs­legungs­unterlagen für 2021 hin­terlegt würden.
4. Hat das Bundes­amt für Justiz ein Ord­nungs­geld ver­hängt? Wenn ja, in welcher Höhe? Nein. Die reconcept-Gesell­schaften haben die Frist der Androhungs­ver­fügung einge­halten, ein Ord­nungs­geld wurde daher für keine der reconcept-Gesell­schaften ver­hängt.
5. Hat auch die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht deswegen bei Ihnen nach­gefragt beziehungs­weise Maß­nahmen ver­hängt? Wenn ja, welche? Nein.

Legende

ja
ja
nein
nein
1
Unter unter­nehmens­register.de ist der elek­tro­nische Bundes­anzeiger zu erreichen.
2
Neu­ein­tragung 2020.
Stand:
04.10.2022