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Vollständiger Name
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reconcept 16 Meeresenergie Bay of Fundy II GmbH & Co. KG
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Vermögensanlage aufgelegt (Jahr)
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2021
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2021
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Galt Sechs-Monats-Frist 2021
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Geschäftsjahresende 2021
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31.12.2021
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Jahresabschluss 2021 unter unternehmensregister.de abrufbar
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06.09.2022
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2020
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Galt Sechs-Monats-Frist 2020
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Geschäftsjahresende 2020
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31.12.2020
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Jahresabschluss 2020 unter unternehmensregister.de abrufbar
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15.11.2021
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2019
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Galt Sechs-Monats-Frist 2019
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Geschäftsjahresende 2019
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Unsere Fragen und die Antworten, die wir erhalten haben (November 2022)
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1. Warum waren Jahresabschlüsse erst nach Fristablauf abrufbar?
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Die Erstellung der Jahresabschlüsse für 2019 bis 2021 hat mehr Zeit in Anspruch genommen als geplant, da die uns beratenden Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzleien coronabedingt personelle Engpässe und Ausfälle zu verkraften hatten. In der Folge verzögerten sich auch die Jahresabschlussprüfungen für sämtliche reconcept-Gesellschaften auf deutlich nach dem vorgegebenen Stichtag vom 30. Juni des Folgejahres. Vergleichbar mit einem Dominoeffekt haben sich daraufhin sämtliche Folge-Abläufe ebenfalls verzögert. Zur Information: Jahresabschlüsse der KG-Beteiligungsgesellschaften sind vor Veröffentlichung durch eine ordentliche Gesellschafter- und Treugeberversammlung der jeweiligen Vermögensanlagengesellschaften festzustellen. Diese führt reconcept im schriftlichen Umlaufverfahren durch. Hierfür braucht es allein für den Druck und Postversand der Einladungen samt Jahresberichten ca. zwei bis drei Wochen Vorlauf. Zusätzlich sind Ladungsfristen einzuhalten und danach die Gesellschafter- und Treugeberversammlungen durchzuführen, die Abstimmungsergebnisse also einzuholen und die mehrheitliche Feststellung zu dokumentieren. Hierbei sind Abstimmungsphasen von vier Wochen einzuhalten. Eine weitere zeitliche Herausforderung ist die Tatsache, dass einige unserer Vermögensanlagen eine oder mehrere ausländische Töchtergesellschaften haben, deren Jahresabschlüsse ebenfalls vorher erstellt, teilweise geprüft und festgestellt werden müssen. Die Befristung zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen zum 30. Juni eines Folgejahres ist für Gesellschaften im Umfeld von Vermögensanlagen insgesamt sehr sportlich. Treten ausgewöhnliche Umstände und Situationen ein, ist diese Frist leider oft nicht haltbar.
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2. Wie lange dauerte es von der Einreichung Ihrer Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger bis zur Veröffentlichung?
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Gemäß Erfahrungsberichten der Wirtschaftsprüfer, die wir mit der Veröffentlichung beauftragen, dauert es i.d.R. 2 bis 3 Wochentage. Wir haben es allerdings auch schon erlebt, dass wir 4,5 Wochen auf die Veröffentlichung nach Einreichung warten mussten.
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3. Wie und wann haben der Bundesanzeiger oder das Bundesamt für Justiz Sie auf die Verspätung aufmerksam gemacht?
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Das Bundesamt für Justiz hat am 22. Juli 2022 eine sogenannte „Androhungsverfügung“ an vier Gesellschaften gesendet, in der auf ein mögliches Ordnungsverfahren hingewiesen wurde, wenn nicht innerhalb von sechs Wochen die Rechnungslegungsunterlagen für 2021 hinterlegt würden.
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4. Hat das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld verhängt? Wenn ja, in welcher Höhe?
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Nein. Die reconcept-Gesellschaften haben die Frist der Androhungsverfügung eingehalten, ein Ordnungsgeld wurde daher für keine der reconcept-Gesellschaften verhängt.
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5. Hat auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht deswegen bei Ihnen nachgefragt beziehungsweise Maßnahmen verhängt? Wenn ja, welche?
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Nein.
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