Ranft Green Energy VI GmbH

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Wann Jah­res­ab­schlüs­se ab­ruf­bar wa­ren - Ranft Green Energy VI GmbH

Produktmerkmale
Voll­ständiger Name Ranft Green Energy VI GmbH
Ver­mögens­anlage auf­gelegt (Jahr) 2017
2021
Galt Sechs-Monats-Frist 2021 ja
Geschäfts­jahres­ende 2021 31.12.2021
Jahres­abschluss 2021 unter unter­nehmens­register.de abruf­bar1 15.07.2022
2020
Galt Sechs-Monats-Frist 2020 ja
Geschäfts­jahres­ende 2020 31.12.2020
Jahres­abschluss 2020 unter unter­nehmens­register.de abruf­bar1 20.08.2021
2019
Galt Sechs-Monats-Frist 2019 ja
Geschäfts­jahres­ende 2019 31.12.2019
Jahres­abschluss 2019 unter unter­nehmens­register.de abruf­bar1 04.09.2020
Unsere Fragen und die Ant­worten, die wir erhalten haben (November 2022)
1. Warum waren Jahres­abschlüsse erst nach Frist­ab­lauf abruf­bar? Die Gründe lagen für die Ver­öffent­lichungen des Jahres­abschluss 2019 und 2021 beim Bundes­anzeiger. Der Jahres­abschluss für das Jahr 2019 wurde am 30.06.2020 über­mittelt (Bestätigung liegt vor) und war somit frist­gerecht. Der Jahres­abschluss für das Jahr 2021 wurde am 30.06.2022 über­mittelt (Bestätigung liegt vor) und war somit frist­gerecht. Der Jahres­abschluss für das Jahr 2020 wurde am 19.08.2021 über­mittelt, begründet durch die Bedingungen des Corona-Pandemie­jahres.
2. Wie lange dauerte es von der Ein­reichung Ihrer Jahres­abschlüsse beim Bundes­anzeiger bis zur Ver­öffent­lichung? Über­mit­telung des Jahres­abschluss 2021 am 30.06.2022 -> Ver­öffent­lichung im Bundes­anzeiger am 15.07.2022 = 15 Tage; Über­mit­telung des Jahres­abschluss 2020 am 19.08.2021 -> Ver­öffent­lichung im Bundes­anzeiger am 20.08.2021 = 1 Tag; Über­mit­telung des Jahres­abschluss 2019 am 30.06.2020 -> Ver­öffent­lichung im Bundes­anzeiger am 04.09.2020 = 66 Tage
3. Wie und wann haben der Bundes­anzeiger oder das Bundes­amt für Justiz Sie auf die Ver­spätung auf­merk­sam gemacht? Eine Benach­richtigung hat in allen drei Fällen nicht statt­gefunden.
4. Hat das Bundes­amt für Justiz ein Ord­nungs­geld ver­hängt? Wenn ja, in welcher Höhe? Nein.
5. Hat auch die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht deswegen bei Ihnen nach­gefragt beziehungs­weise Maß­nahmen ver­hängt? Wenn ja, welche? Nein.
ja
ja
nein
nein
1
Unter unter­nehmens­register.de ist der elek­tro­nische Bundes­anzeiger zu erreichen.
Stand:
04.10.2022