BürgerBreitbandNetz GmbH & Co. KG

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Wann Jah­res­ab­schlüs­se ab­ruf­bar wa­ren - BürgerBreitbandNetz GmbH & Co. KG

Produktmerkmale
Voll­ständiger Name Bürger­BreitbandNetz GmbH & Co. KG
Ver­mögens­anlage auf­gelegt (Jahr) 2017
2021
Galt Sechs-Monats-Frist 2021 ja
Geschäfts­jahres­ende 2021 31.12.2021
Jahres­abschluss 2021 unter unter­nehmens­register.de abruf­bar1 26.07.2022
2020
Galt Sechs-Monats-Frist 2020 2
Geschäfts­jahres­ende 2020 31.12.2020
Jahres­abschluss 2020 unter unter­nehmens­register.de abruf­bar1 19.07.2021
2019
Galt Sechs-Monats-Frist 2019 ja
Geschäfts­jahres­ende 2019 31.12.2019
Jahres­abschluss 2019 unter unter­nehmens­register.de abruf­bar1 10.07.2020
Unsere Fragen und die Ant­worten, die wir erhalten haben (November 2022)
1. Warum waren Jahres­abschlüsse erst nach Frist­ab­lauf abruf­bar? Wir haben alle Jahres­abschlüsse inner­halb der geforderten Frist einge­reicht.
2. Wie lange dauerte es von der Ein­reichung Ihrer Jahres­abschlüsse beim Bundes­anzeiger bis zur Ver­öffent­lichung? JA 2019: Über­mittelt: 25.06.2020; Ver­öffent­lichung: 10.07.2020, JA 2020: Über­mittelt: 30.06.2021; Ver­öffent­lichung: 19.07.2021, JA 2021: Über­mittelt: 30.06.2022; Ver­öffent­lichung: 26.07.2022
3. Wie und wann haben der Bundes­anzeiger oder das Bundes­amt für Justiz Sie auf die Ver­spätung auf­merk­sam gemacht? Ein­reichung erfolgte immer frist­gerecht.
4. Hat das Bundes­amt für Justiz ein Ord­nungs­geld ver­hängt? Wenn ja, in welcher Höhe? Nein. Ein­reichung erfolgte immer frist­gerecht.
5. Hat auch die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht deswegen bei Ihnen nach­gefragt beziehungs­weise Maß­nahmen ver­hängt? Wenn ja, welche? Nein. Ein­reichung erfolgte immer frist­gerecht.
ja
ja
nein
nein
1
Unter unter­nehmens­register.de ist der elek­tro­nische Bundes­anzeiger zu erreichen.
2
2019: einge­reicht am 06.08.20, ver­öffent­licht 17.08.20; 2020: einge­reicht am 22.07.21
Stand:
04.10.2022