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Vollständiger Name
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UDI Energie FESTZINS 11 GmbH & Co. KG
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Vermögensanlage aufgelegt (Jahr)
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2016
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Rechtliche Änderungen
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Insolvenzverfahren
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2021
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Galt Sechs-Monats-Frist 2021
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Geschäftsjahresende 2021
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Jahresabschluss 2021 unter unternehmensregister.de abrufbar
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2020
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Galt Sechs-Monats-Frist 2020
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Geschäftsjahresende 2020
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31.12.2020
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Jahresabschluss 2020 unter unternehmensregister.de abrufbar
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21.04.2022
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2019
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Galt Sechs-Monats-Frist 2019
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Geschäftsjahresende 2019
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31.12.2019
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Jahresabschluss 2019 unter unternehmensregister.de abrufbar
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22.07.2020
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Unsere Fragen und die Antworten, die wir erhalten haben (November 2022)
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1. Warum waren Jahresabschlüsse erst nach Fristablauf abrufbar?
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Die Dalasy Beteiligungs- und Kapitalmanagement GmbH hat die Gesellschaften Ende 2020 im Rahmen eines großen Sanierungsprojektes übernommen. Die Gesellschaften befanden sich zuvor im Eigentum unterschiedlicher Gesellschaften. Entsprechend wurden die Gesellschaften zuvor auch von unterschiedlichen Buchhaltungsteams, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern betreut. Fast allen Gesellschaften ist gemeinsam, dass diese in der Vergangenheit Nachrangdarlehen emittierten. Aufgrund einer veränderten Rechtsprechung des BGH seit Ende 2019 zu Nachrangdarlehen anderer Marktteilnehmer werden inzwischen deutlich höhere Anforderungen an Nachrangklauseln gestellt, da diese seit dieser Rechtsprechung dem AGB-Recht unterzogen werden. Aufgrund dieser veränderten Rechtsprechung mit der Negation eines Bestandsschutzes für alle älteren Nachrangdarlehensverträge stellten sich entsprechende Sanierungsansätze als nicht erfolgversprechend heraus. Fast alle Gesellschaften befinden sich in Konsequenz seit Frühjahr/Frühsommer 2021 bzw. spätestens seit Frühjahr/Frühsommer 2022 in Insolvenzverfahren. Daher ist für diese Gesellschaften grundsätzlich der vom Amtsgericht zuständige Insolvenzverwalter zuständig. Insofern ist es Folge der Insolvenz und damit der veränderten Zuständigkeiten hin zum Insolvenzverwalter, dass für diese Gesellschaften für das Geschäftsjahr 2021 noch kein Jahresabschluss verfügbar ist. (…) Grundsätzlich wurden aufgrund des gesellschaftsrechtlichen Übergangs für alle Gesellschaften die Buchhaltungsteams, die Steuerberater und die Wirtschaftsprüfer ausgetauscht, also auch für die KG-Gesellschaft. Dies ist ein übliches und aus Sicht eines sorgsamen ordentlichen Kaufmanns auch notwendiges Vorgehen. Da die Gesellschaften gleichgelagert sind, wurden aus Kosten- und Effizienzgesichtspunkten für diese und alle anderen Gesellschaften dieselben Personen bzw. Kanzleien beauftragt, in Summe für über 100 Gesellschaften. Da alle Beteiligten die Daten neu für sich erschließen und überprüfen müssen und es hier zwischen allen Beteiligten sehr viele Klärbedarfe und Nachfragen gab, zugleich aber aufgrund der vielen zusätzlichen Aufgaben und Herausforderungen der Corona-Pandemie mit der Beantragung von Corona-Hilfen die meisten Steuerberater erhebliche Mehraufwände bzw. Überbelastungen haben, ist es denklogisch konsequent, dass sich die Bearbeitung der Jahresabschlüsse in dieser mehrfachen Sondersituation hinzog bzw. deutlich mehr Zeit benötigt, als es der Gesetzgeber geplant hat. Zudem bauen die Jahresabschlüsse der von Ihnen genannten Gesellschaften als Emittentinnen von Vermögensanlagen meist auf den Ergebnissen von fertiggestellten Jahresabschlüssen vieler verschiedener Projektgesellschaften auf, an die das Geld gemäß des Konzeptes der jeweiligen Geldanlage ausgereicht wurde. Dies hat zur zwingenden Konsequenz, dass hier zunächst die Abschlüsse der (mehrere Dutzend) Projektgesellschaften finalisiert werden müssen und erst im Anschluss die Jahresabschlüsse der von Ihnen aufgeführten Gesellschaften bearbeitet werden können. Um dem erforderlichen Abstimmungsbedarf der neu eingesetzten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Rechnung zu tragen, trotzdem aber den Anforderungen des Gesetzgebers im jeweiligen Zeitpunkt bestmöglich zu entsprechen, wurden seitens des Steuerberaters zumindest bereits vorläufige Jahresabschlüsse eingereicht.
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3. Wie und wann haben der Bundesanzeiger oder das Bundesamt für Justiz Sie auf die Verspätung aufmerksam gemacht?
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Über die rechtlichen Vorgaben sind die Geschäftsführungen der jeweiligen Gesellschaften wie alle andere Beteiligten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) jeweils informiert. Nichtsdestotrotz benötigen die erforderlichen Abstimmungen aufgrund der aus unserer Sicht erforderlichen Wechsel der Zuständigen sowie der Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie grundsätzlich Zeit. Das Bundesamt für Justiz hat größtenteils die Gesellschaften angeschrieben. Weiterhin arbeiten alle Beteiligten daran, da, wo es noch Zuständigkeiten gibt und die Gesellschaften nicht beim Insolvenzverwalter liegen, die Abschlüsse schnellstmöglich zu finalisieren. Weder die Androhung noch die Verhängung von Ordnungsgeldern an die Gesellschaften können die erforderlichen Prüfprozesse bei Steuerberatern wie Wirtschaftsprüfern beschleunigen. So ist auch bei dem KG-Fonds der Jahresabschluss schon längst fertiggestellt, jedoch werden hier die zahlreichen Rückfragen des Wirtschaftsprüfers noch geklärt und abgearbeitet, so dass das Testat noch aussteht. Erst danach kann der abschließende Jahresabschluss eingereicht werden. In den meisten Fällen der Emittentinnen von Nachrangdarlehen wenden Sie sich bitte an den zuständigen vom Amtsgericht eingesetzten Insolvenzverwalter.
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