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Vollständiger Name
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ENERTRAG Bürgerwind GmbH & Co. KG
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Vermögensanlage aufgelegt (Jahr)
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2016
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2021
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Galt Sechs-Monats-Frist 2021
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Geschäftsjahresende 2021
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31.12.2021
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Jahresabschluss 2021 unter unternehmensregister.de abrufbar
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12.07.2022
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2020
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Galt Sechs-Monats-Frist 2020
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Geschäftsjahresende 2020
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31.12.2020
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Jahresabschluss 2020 unter unternehmensregister.de abrufbar
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26.08.2021
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2019
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Galt Sechs-Monats-Frist 2019
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Geschäftsjahresende 2019
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31.12.2019
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Jahresabschluss 2019 unter unternehmensregister.de abrufbar
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28.07.2020
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Unsere Fragen und die Antworten, die wir erhalten haben (November 2022)
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1. Warum waren Jahresabschlüsse erst nach Fristablauf abrufbar?
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Der Jahresabschluss 2020 konnte krankheitsbedingt erst mit einer Verspätung von zwei Tagen übermittelt werden. In allen anderen Zeiträumen ist die verspätete Veröffentlichung durch die Bearbeitungszeit des Bundesanzeigers begründet, auf die wir keinen Einfluss haben.
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2. Wie lange dauerte es von der Einreichung Ihrer Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger bis zur Veröffentlichung?
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Jahresabschluss 2016: Datenübermittlung an Bundesanzeiger 12.04.2017, Veröffentlichungsdatum 28.08.2020, Jahresabschluss 2017: Datenübermittlung an Bundesanzeiger 29.06.2018, Veröffentlichungsdatum 28.08.2020, Jahresabschluss 2018: Datenübermittlung an Bundesanzeiger 29.06.2019, Veröffentlichungsdatum 28.08.2020, Jahresabschluss 2019: Datenübermittlung an Bundesanzeiger 25.06.2020, Veröffentlichungsdatum 08.09.2020, Jahresabschluss 2020: Datenübermittlung an Bundesanzeiger 02.07.2021, Veröffentlichungsdatum 26.08.2021, Jahresabschluss 2021: Datenübermittlung an Bundesanzeiger 21.06.2022, Veröffentlichungsdatum 12.07.2022. Wie sich aus vorstehender Tabelle ergibt, wurde die Datenübermittlung in fünf von sechs Fällen fristgerecht durchgeführt.
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3. Wie und wann haben der Bundesanzeiger oder das Bundesamt für Justiz Sie auf die Verspätung aufmerksam gemacht?
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Eine Erinnerung oder ein Ordnungsgeld seitens des Bundesanzeigers erfolgte aufgrund der geringen Verspätung von zwei Tagen nicht.
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