Alle Testergebnisse für Wann Jahresabschlüsse abrufbar waren
Bei knapp einem Drittel der 435 Unternehmen mit Vermögensanlagen war der Jahresabschluss 2021 in der gesetzlichen Frist veröffentlicht. Zuvor waren es noch weniger. Der Jahresabschluss muss sechs Monate nach Geschäftsjahresende beim Bundesanzeiger eingereicht sein.

Quelle: Unternehmensregister.de, eigene Darstellung; Stand: 1. Oktober 2022 © Stiftung Warentest / René Reichelt
Um den Zeitversatz von der Einreichung bis zur Veröffentlichung zu berücksichtigen, setzen wir 199 Tage für ein halbes Jahr und 380 Tage für ein Jahr an.
Zu spät oder gar nicht
Wenig Transparenz für Anleger ergab auch unsere erste Untersuchung im Jahr 2020 zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse für 2018. Wir identifizierten damals 923 Unternehmen, die schon sechs Monate nach Geschäftsjahresende ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger einreichen mussten. Dazu zählten auch Gesellschaften, die Mittel über Crowdfunding eingeworben hatten oder in Form eines Alternativen Investmentfonds (AIF) aufgelegt waren. Bei gut 42 Prozent war der Jahresabschluss 2018 noch nicht einmal zwölf Monate später abrufbar.

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Beteiligungsmodelle lagen vorn
Pünktlich oder nur mäßig verspätet tauchten im Bundesanzeiger die Zahlen vieler Anlageangebote für 2018 auf, bei denen Anleger Mitunternehmer werden. Bei diesen Beteiligungen müssen Anleger als Gesellschafter innerhalb von neun Monaten über den Jahresabschluss abstimmen. Viele Anbieter versuchen, das schon binnen sechs Monaten zu schaffen.
Im Herbst 2022 fielen wieder Beteiligungsmodelle positiv auf. Diesmal haben wir Bürger-Wind- und -Solarparks gesondert ausgewertet. Deren Anleger leben in der Regel in derselben Gegend, in der die Energieparks sind und kennen die Verantwortlichen. 90 Prozent dieser Anbieter veröffentlichten innerhalb von neun Monaten ihre Zahlen. Insgesamt gelang das in diesem Zeitraum nur knapp zwei Drittel der Emittentinnen – etwas weniger als in den beiden Vorjahren.
Weniger gut sah es bei Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen und partiarischen Darlehen aus, bei denen die Rendite der Anleger zwar von den Unternehmensergebnissen abhängt, sie aber nicht beteiligt sind und keine Mitspracherechte haben.
Viele Verstöße bei Anlagen ohne Mitspracherecht
Anlegerrechte. Bei Angeboten ohne Mitspracherecht, bei denen Anleger nicht Miteigentümer sind, fanden wir 2020 viele Verstöße gegen die Pflicht, Jahresabschlüsse zu veröffentlichen.

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Branchen. Im Jahr 2020 haben wir auch nach Branchen unterschieden. Unternehmen aus allen Geschäftszweigen haben den Jahresabschluss 2018 zu spät oder nicht veröffentlicht. Die Grafiken zeigen beispielhaft die wichtigen Branchen Immobilien und Energiegewinnung.

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Crowdfundings hinken beim Veröffentlichen hinterher

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Im Jahr 2020 überprüften wir auch Schwarmfinanzierungen. Mehr als die Hälfte aller Emittenten hatte damals Geld von Anlegern über eine Crowdfunding-Plattform eingesammelt. Bei Schwarmfinanzierungen fehlten selbst am 1. Januar 2020 noch 332 von 555 Jahresabschlüssen.
Das ist verwunderlich. Die Crowdfunding-Plattformen, die Unternehmen und Anleger zusammenbringen, verpflichten die Unternehmen vertraglich, sogar häufiger und früher als vorgeschrieben über die Lage zu informieren. Anleger können sich aber nicht darauf verlassen, dass die Firmen das tun.
Das Problem: Die Plattformen können das Veröffentlichen nicht durchsetzen. So hatten sich die HR Wind GmbH und die RMS GmbH über sie Geld in Form von Nachrangdarlehen besorgt, blieben die Abschlüsse aber bis Redaktionsschluss 2020 schuldig. Die Plattformen, GLS Crowdfunding GmbH und LeihDeinerUmweltGeld, wiesen nach eigener Darstellung mehrfach auf die überschrittenen Veröffentlichungsfristen hin. Eine Finanztest-Anfrage an HR Wind GmbH und RMS GmbH war nicht zustellbar.
Gerade beim Crowfunding bringen Anleger viel Vertrauen auf
Dass gerade die Crowdfundings negativ auffallen, ist umso ärgerlicher, da Anleger fast nie Mitspracherechte haben und viel Vertrauen aufbringen. Viele Unternehmen müssen nur ein Vermögensinformationsblatt von drei Seiten vorlegen. Bei anderen Vermögensanlagen und alternativen Investmentfonds ist ein ausführlicher Verkaufsprospekt Vorschrift.
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Meine Schutzsoftware hat den Link http://Maxjob.com/ mit dem Hinweis "Betrugsseiten versuchen meist, Sie zum Zwecke der illegalen Bereicherung zur Übermittlung von Geld zu bewegen" blockiert. Was äußerst selten vor kommt.
Ich bin dem Rat meiner Schutzsoftware gefolgt und habe die Weiterleitung zu der Adresse unterbunden.
Die Seite mag ja "harmlos" sein aber solch hohe Einkommen, die Bepep98837 anpreist machen einem schon stutzig.
Kommentar vom Autor gelöscht.