Riskante Anlagen

Nur eine Minderheit gibt pünkt­lich ab

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Riskante Anlagen Alle Testergebnisse für Wann Jahres­abschlüsse abruf­bar waren

Bei knapp einem Drittel der 435 Unternehmen mit Vermögens­anlagen war der Jahres­abschluss 2021 in der gesetzlichen Frist veröffent­licht. Zuvor waren es noch weniger. Der Jahres­abschluss muss sechs Monate nach Geschäfts­jahres­ende beim Bundes­anzeiger einge­reicht sein.

Riskante Anlagen - Warnzeichen: Wenn der Jahres­abschluss zu spät kommt

Quelle: Unter­nehmens­register.de, eigene Darstellung; Stand: 1. Oktober 2022 © Stiftung Warentest / René Reichelt

Um den Zeit­versatz von der Einreichung bis zur Veröffent­lichung zu berück­sichtigen, setzen wir 199 Tage für ein halbes Jahr und 380 Tage für ein Jahr an.

Zu spät oder gar nicht

Wenig Trans­parenz für Anleger ergab auch unsere erste Unter­suchung im Jahr 2020 zur Veröffent­lichung der Jahres­abschlüsse für 2018. Wir identifizierten damals 923 Unternehmen, die schon sechs Monate nach Geschäfts­jahres­ende ihren Jahres­abschluss beim Bundes­anzeiger einreichen mussten. Dazu zählten auch Gesell­schaften, die Mittel über Crowdfunding einge­worben hatten oder in Form eines Alternativen Investmentfonds (AIF) aufgelegt waren. Bei gut 42 Prozent war der Jahres­abschluss 2018 noch nicht einmal zwölf Monate später abruf­bar.

Riskante Anlagen - Warnzeichen: Wenn der Jahres­abschluss zu spät kommt

© Stiftung Warentest

Beteiligungs­modelle lagen vorn

Pünkt­lich oder nur mäßig verspätet tauchten im Bundes­anzeiger die Zahlen vieler Anla­geangebote für 2018 auf, bei denen Anleger Mitunternehmer werden. Bei diesen Beteiligungen müssen Anleger als Gesell­schafter inner­halb von neun Monaten über den Jahres­abschluss abstimmen. Viele Anbieter versuchen, das schon binnen sechs Monaten zu schaffen.

Im Herbst 2022 fielen wieder Beteiligungs­modelle positiv auf. Diesmal haben wir Bürger-Wind- und -Solar­parks gesondert ausgewertet. Deren Anleger leben in der Regel in derselben Gegend, in der die Energieparks sind und kennen die Verantwort­lichen. 90 Prozent dieser Anbieter veröffent­lichten inner­halb von neun Monaten ihre Zahlen. Insgesamt gelang das in diesem Zeitraum nur knapp zwei Drittel der Emitten­tinnen – etwas weniger als in den beiden Vorjahren.

Weniger gut sah es bei Vermögens­anlagen wie Nach­rangdarlehen und partiarischen Darlehen aus, bei denen die Rendite der Anleger zwar von den Unter­nehmens­ergeb­nissen abhängt, sie aber nicht beteiligt sind und keine Mitspracherechte haben.

Viele Verstöße bei Anlagen ohne Mitspracherecht

Anle­gerrechte. Bei Angeboten ohne Mitspracherecht, bei denen Anleger nicht Miteigentümer sind, fanden wir 2020 viele Verstöße gegen die Pflicht, Jahres­abschlüsse zu veröffent­lichen.

Riskante Anlagen - Warnzeichen: Wenn der Jahres­abschluss zu spät kommt

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Branchen. Im Jahr 2020 haben wir auch nach Branchen unterschieden. Unternehmen aus allen Geschäfts­zweigen haben den Jahres­abschluss 2018 zu spät oder nicht veröffent­licht. Die Grafiken zeigen beispielhaft die wichtigen Branchen Immobilien und Energiegewinnung.

Riskante Anlagen - Warnzeichen: Wenn der Jahres­abschluss zu spät kommt

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Crowdfundings hinken beim Veröffent­lichen hinterher

Riskante Anlagen - Warnzeichen: Wenn der Jahres­abschluss zu spät kommt

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Im Jahr 2020 über­prüften wir auch Schwarm­finanzierungen. Mehr als die Hälfte aller Emittenten hatte damals Geld von Anlegern über eine Crowdfunding-Platt­form einge­sammelt. Bei Schwarm­finanzierungen fehlten selbst am 1. Januar 2020 noch 332 von 555 Jahres­abschlüssen.

Das ist verwunderlich. Die Crowdfunding-Platt­formen, die Unternehmen und Anleger zusammen­bringen, verpflichten die Unternehmen vertraglich, sogar häufiger und früher als vorgeschrieben über die Lage zu informieren. Anleger können sich aber nicht darauf verlassen, dass die Firmen das tun.

Das Problem: Die Platt­formen können das Veröffent­lichen nicht durch­setzen. So hatten sich die HR Wind GmbH und die RMS GmbH über sie Geld in Form von Nach­rangdarlehen besorgt, blieben die Abschlüsse aber bis Redak­tions­schluss 2020 schuldig. Die Platt­formen, GLS Crowdfunding GmbH und LeihDeiner­Umwelt­Geld, wiesen nach eigener Darstellung mehr­fach auf die über­schrittenen Veröffent­lichungs­fristen hin. Eine Finanztest-Anfrage an HR Wind GmbH und RMS GmbH war nicht zustell­bar.

Gerade beim Crowfunding bringen Anleger viel Vertrauen auf

Dass gerade die Crowdfundings negativ auffallen, ist umso ärgerlicher, da Anleger fast nie Mitspracherechte haben und viel Vertrauen aufbringen. Viele Unternehmen müssen nur ein Vermögens­informations­blatt von drei Seiten vorlegen. Bei anderen Vermögens­anlagen und alternativen Investmentfonds ist ein ausführ­licher Verkaufs­prospekt Vorschrift.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 13.02.2020 um 11:10 Uhr
Eine Betrugsseite wurde zu Ihrem Schutz blockiert

@bs-test2010: Es handelt sich hierbei um Spam, den wir bei Eingang umgehend löschen. (TK)

bs-test2010 am 13.02.2020 um 10:15 Uhr
Eine Betrugsseite wurde zu Ihrem Schutz blockiert

Meine Schutzsoftware hat den Link http://Maxjob.com/ mit dem Hinweis "Betrugsseiten versuchen meist, Sie zum Zwecke der illegalen Bereicherung zur Übermittlung von Geld zu bewegen" blockiert. Was äußerst selten vor kommt.
Ich bin dem Rat meiner Schutzsoftware gefolgt und habe die Weiterleitung zu der Adresse unterbunden.
Die Seite mag ja "harmlos" sein aber solch hohe Einkommen, die Bepep98837 anpreist machen einem schon stutzig.

bs-test2010 am 13.02.2020 um 10:06 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.