Beschwerden über die Werbung von Fitnessstudios nehmen zu. Die Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg schreitet immer häufiger ein, weil manche Anbieter irreführend mit Testergebnissen und erfundenen Qualitätssiegeln werben oder ihre Preise verschleiern.
Zuletzt hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Werbung des Anbieters McFit für unzulässig erklärt. Er hatte mit seinem günstigen Monatspreis geworben, ohne zu erwähnen, dass das Duschen bei McFit extra kostet (Az. 6 U 1/08).
Tipp: Als Kunde können Sie zwar von solchen Entscheidungen nicht direkt profitieren. Sie können sich aber wehren, wenn man Sie beispielsweise trotz Erkrankung nicht aus dem Vertrag entlässt. Lesen Sie Ihre Rechte nach in unserem FAQ Fitnessstudio.
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