Das Möbelhaus Höffner hat auch das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Brandenburg verloren. Die Brandenburger Richter bestätigten die Entscheidung der Vorinstanz: Die Werbung des Möbelhauses mit dem Testergebnis „Deutsches Institut für Servicequalität, 1. Platz, Bestes Möbelhaus“ ist irreführende Werbung und damit unzulässig.
Berufung gescheitert: Höffner darf nicht mit privatem Testsiegel werben
Die Berufung des Möbelhauses Höffner gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam ist ohne Erfolg geblieben. Die Richter des Oberlandesgerichts Brandenburg schlossen sich der Entscheidung der Vorinstanz an. Diese hatte eine Werbung des Unternehmens mit einem privaten Testurteil als unzulässig eingestuft: Möbel Höffner hatte mit dem Siegel „1. Platz, Bestes Möbelhaus“ des Deutschen Instituts für Servicequalität geworben. Bei diesem Institut handelt es sich um ein rein privates Unternehmen. Das Landgericht Potsdam hatte die Werbung als irreführend eingestuft Meldung: Irreführung mit privatem Test-Urteil. Irreführend ist eine Werbung dann, wenn sie entweder unwahre Angaben macht oder so gestaltet ist, dass bei dem Verbraucher falsche Vorstellungen über das beworbene Produkt entstehen. Wenn ein Unternehmen mit Testergebnissen wirbt, darf beim Verbraucher ebenfalls kein falscher Eindruck entstehen – weder über den Test selbst noch über die Ergebnisse.
Gestaltung des Testsiegels ist irreführend
Irreführend war nach Ansicht des Gerichts zum einen die Gestaltung des Testsiegels als solches, zum anderen die Werbung mit der Auszeichnung „1. Platz, Bestes Möbelhaus“. Die Bezeichnung „Deutsches Institut“ erwecke den unzutreffenden Eindruck, dass es sich hierbei um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende Einrichtung handeln würde. Dieser Eindruck werde auch dadurch noch verstärkt, dass für das Testsiegel die Farben Schwarz, Rot und Gold verwendet wurden. Die Richter bemängelten, dass es keinen ausreichenden Hinweis darauf gebe, dass das Institut privatrechtlicher Natur sei.
Nicht erkennbar, dass nur der Service getestet wurde
Auch die Auszeichnung „1. Platz, Bestes Möbelhaus“ ist nach Ansicht der Richter irreführend. Sie lasse nicht erkennen, dass allein die „Service-Qualität“ der Möbelhäuser untersucht wurde. Im Gegenteil gehe der Verbraucher davon aus, dass die Möbelhäuser insgesamt getestet worden sind: also nicht nur die Service-Qualität, sondern darüber hinaus zum Beispiel auch die Preisgestaltung, das Preis-Leitungsverhältnis und die Umstände der Lieferung von Möbeln. Dazu würden dann auch die Lieferzeit und die Kosten der Lieferung gehören. Aus der Aussage des Testsiegels geht nach Ansicht der Richter nicht hervor, dass all das gar nicht getestet wurde.
Nicht der erste Streit um das Testsiegel
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Service-Qualität werde das umstrittene Siegel seit Mai 2011 nicht mehr vergeben. Auch zuvor hatte es juristischen Ärger um das Testsiegel gegeben: Die Verbraucherzentrale Berlin hatte im Jahr 2008 den Stromanbieter Vattenfall verklagt, weil er damit geworben hatte, bester Stromanbieter zu sein Meldung: Vattenfall bekommt Ärger.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 26.06.2012
Aktenzeichen: 6 U 34/11
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Lieber Tester,
ich hoffe, dass ihr gegen die Machenschaften dieser Institute mal vorgeht. Ein ähnlich unseriöses Institut wie DISQ ist das Deutsche Kundeninstitut in Düsseldorf. Die Eigner des Deutschen Kundeninstitut betreiben zugleich eine PR-Agentur. Hier werden dieselben Kunden beraten, die beim Deutschen Kundeninstitut getestet werden. Das ist doch unglaublich und dagegen sollte endlich mal vorgegangen werden.
Alex
... wird nach wie vor geworben. Sie sind ähnlich bedeutsam wie die DLG-Prämierungen. 2 der 3 sensorisch schlechtesten Konfitüren (Gemäß Stiftung) haben ein goldenes DLG-Siegel.
Man muss nur schauen, in welcher Menge und über welche Themen das DISQ Tests durchführt. Kompetent in allen Themen? Unwahrscheinlich. Vielmehr geht es hier ums bloße Geldverdienen: für jeden Zahlungswilligen ist ein entsprechendes Siegel möglich, notfalls eben für eine Teildisziplin des Tests.
Private Testinstitute leben vom Geld der Testsieger -- ein großes Scheunentor für gekaufte Tests.
VG
StefanS
ps: Bericht aus eigener Erfahrung