Irreführende Werbung mit Testsiegel Gericht bestätigt: Höffner-Werbung unzu­lässig

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Das Möbel­haus Höffner hat auch das Berufungs­verfahren vor dem Ober­landes­gericht Brandenburg verloren. Die Brandenburger Richter bestätigten die Entscheidung der Vorinstanz: Die Werbung des Möbel­hauses mit dem Test­ergebnis „Deutsches Institut für Service­qualität, 1. Platz, Bestes Möbel­haus“ ist irreführende Werbung und damit unzu­lässig.

Berufung gescheitert: Höffner darf nicht mit privatem Testsiegel werben

Die Berufung des Möbel­hauses Höffner gegen ein Urteil des Land­gerichts Potsdam ist ohne Erfolg geblieben. Die Richter des Ober­landes­gerichts Brandenburg schlossen sich der Entscheidung der Vorinstanz an. Diese hatte eine Werbung des Unter­nehmens mit einem privaten Test­urteil als unzu­lässig einge­stuft: Möbel Höffner hatte mit dem Siegel „1. Platz, Bestes Möbel­haus“ des Deutschen Instituts für Service­qualität geworben. Bei diesem Institut handelt es sich um ein rein privates Unternehmen. Das Land­gericht Potsdam hatte die Werbung als irreführend einge­stuft Meldung: Irreführung mit privatem Test-Urteil. Irreführend ist eine Werbung dann, wenn sie entweder unwahre Angaben macht oder so gestaltet ist, dass bei dem Verbraucher falsche Vorstel­lungen über das beworbene Produkt entstehen. Wenn ein Unternehmen mit Test­ergeb­nissen wirbt, darf beim Verbraucher ebenfalls kein falscher Eindruck entstehen – weder über den Test selbst noch über die Ergeb­nisse.

Gestaltung des Testsiegels ist irreführend

Irreführend war nach Ansicht des Gerichts zum einen die Gestaltung des Testsiegels als solches, zum anderen die Werbung mit der Auszeichnung „1. Platz, Bestes Möbel­haus“. Die Bezeichnung „Deutsches Institut“ erwecke den unzu­treffenden Eindruck, dass es sich hierbei um eine öffent­liche oder unter öffent­licher Aufsicht stehende Einrichtung handeln würde. Dieser Eindruck werde auch dadurch noch verstärkt, dass für das Testsiegel die Farben Schwarz, Rot und Gold verwendet wurden. Die Richter bemängelten, dass es keinen ausreichenden Hinweis darauf gebe, dass das Institut privatrecht­licher Natur sei.

Nicht erkenn­bar, dass nur der Service getestet wurde

Auch die Auszeichnung „1. Platz, Bestes Möbel­haus“ ist nach Ansicht der Richter irreführend. Sie lasse nicht erkennen, dass allein die „Service-Qualität“ der Möbelhäuser untersucht wurde. Im Gegen­teil gehe der Verbraucher davon aus, dass die Möbelhäuser insgesamt getestet worden sind: also nicht nur die Service-Qualität, sondern darüber hinaus zum Beispiel auch die Preis­gestaltung, das Preis-Leitungs­verhältnis und die Umstände der Lieferung von Möbeln. Dazu würden dann auch die Liefer­zeit und die Kosten der Lieferung gehören. Aus der Aussage des Testsiegels geht nach Ansicht der Richter nicht hervor, dass all das gar nicht getestet wurde.

Nicht der erste Streit um das Testsiegel

Geklagt hatte der Bundes­verband der Verbraucherzentralen. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Service-Qualität werde das umstrittene Siegel seit Mai 2011 nicht mehr vergeben. Auch zuvor hatte es juristischen Ärger um das Testsiegel gegeben: Die Verbraucherzentrale Berlin hatte im Jahr 2008 den Stromanbieter Vattenfall verklagt, weil er damit geworben hatte, bester Stromanbieter zu sein Meldung: Vattenfall bekommt Ärger.

Ober­landes­gericht Brandenburg, Urteil vom 26.06.2012
Aktenzeichen: 6 U 34/11

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

AlexHunseler am 13.04.2013 um 15:13 Uhr
Deutsches Kundeninstitut in Düsseldorf

Lieber Tester,
ich hoffe, dass ihr gegen die Machenschaften dieser Institute mal vorgeht. Ein ähnlich unseriöses Institut wie DISQ ist das Deutsche Kundeninstitut in Düsseldorf. Die Eigner des Deutschen Kundeninstitut betreiben zugleich eine PR-Agentur. Hier werden dieselben Kunden beraten, die beim Deutschen Kundeninstitut getestet werden. Das ist doch unglaublich und dagegen sollte endlich mal vorgegangen werden.
Alex

Gaspar am 24.07.2012 um 12:58 Uhr
Mit den schwarz-rot-goldenen "Auszeichnungen"

... wird nach wie vor geworben. Sie sind ähnlich bedeutsam wie die DLG-Prämierungen. 2 der 3 sensorisch schlechtesten Konfitüren (Gemäß Stiftung) haben ein goldenes DLG-Siegel.

StefanS am 22.07.2012 um 23:31 Uhr
lächerliche Tests

Man muss nur schauen, in welcher Menge und über welche Themen das DISQ Tests durchführt. Kompetent in allen Themen? Unwahrscheinlich. Vielmehr geht es hier ums bloße Geldverdienen: für jeden Zahlungswilligen ist ein entsprechendes Siegel möglich, notfalls eben für eine Teildisziplin des Tests.
Private Testinstitute leben vom Geld der Testsieger -- ein großes Scheunentor für gekaufte Tests.
VG
StefanS
ps: Bericht aus eigener Erfahrung