Irreführende Werbung Schadenersatz für zwei HAG-Anleger

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OLG: Faktisch ein Schneeballsystem.

Das Oberlandesgericht Köln hat in zwei Urteilen Verantwortliche der seit 1997 insolventen Hanseatischen AG (HAG) in Hamburg zu Schadenersatz an zwei Anlegerinnen verurteilt (OLG Köln, Az: 1 U 92/98, rechtskräftig, und Az: 1 U 43/99, nicht rechtskräftig). Die Anlegerinnen hätten sich aufgrund von unrichtigen und irreführenden Prospektangaben an der HAG beteiligt. Über die Höhe des Schadenersatzes entscheidet nun das Landgericht Köln.

Die Prospektangaben der Gesellschaft, in denen von einem hohen Wachstum die Rede war, seien bereits 1992 unrichtig gewesen, heißt es im Urteil gegen Günter Wagner, Jürgen Schmidt-Bogatzky und Gerhard Koester (Az: 1 U 43/99). Die HAG habe ihren Geschäftsbetrieb nur durch die Werbung neuer Anleger aufrechterhalten können. "Dass dies rein faktisch ein Schneeballsystem gewesen ist, bedarf nach Auffassung des Senats keiner Begründung", urteilten die Richter. Die HAG habe mit ihrem eigentlichen Geschäft, mit Investitionen unter anderem in Windkraft- und Elektrizitätswerke, von Anfang an erhebliche Verluste erwirtschaftet. Die Ausschüttungen an die Anleger hätten stets und ausschließlich aus den Anlagebeträgen neuer Gesellschafter gestammt.

Wegen dieser Situation war es nach Auffassung des Gerichts von Anfang an absehbar, dass die HAG ab Januar 1997 ihren Verpflichtungen nicht mehr habe nachkommen können. Der Zusammenbruch der Gesellschaft sei zwangsläufig gewesen.

"Mit den Urteilen gegen die Verantwortlichen der HAG wurde eine Trendwende zugunsten der Anleger der HAG eingeleitet", erklärte Rechtsanwalt Peter Hahn von der Bremer Kanzlei Tellmann, Winther, Petzold, Barth. Denn inzwischen hat auch das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg (Az: 11 U 210/98; Az: 11 U 211/98 und Az: 11 U 212/98) zugunsten geschädigter Anleger entschieden. Hahns Kanzlei vertritt etwa 300 geschädigte Anleger der HAG.

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