Auswahl. Wählen Sie von ausländischen Rentenfonds besser die ausschüttende Variante. Wer die thesaurierende Tranche nimmt, sollte sie in einem ausländischen Depot lagern, etwa bei der Fondsgesellschaft, damit der automatische Steuerabzug entfällt (siehe „Fondserträge - ein Teil geht ans Finanzamt“).
Bei ausländischen Aktienfonds sollten Sie die ausschüttende Tranche nur bevorzugen, wenn die Erträge direkt und kostenfrei wieder angelegt werden können.
Steuererklärung. Bewahren Sie Kaufbelege und Jahresabrechnungen für ausländische thesaurierende Fonds sorgfältig auf, damit Sie beim Verkauf die Erträge gegenüber dem Finanzamt dokumentieren können. Außerdem sollten Sie jährlich in der Anlage KAP zur Steuererklärung die Fondserträge melden, selbst wenn Ihr Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft ist.
Depotübertrag. Prüfen Sie vor einem Wechsel Ihres Depots, ob Sie bei Ihren ausländischen Fonds kostenlos von der thesaurierenden in die ausschüttende Klasse umsteigen können. Wenn nicht, sollten Sie die Anteile vor dem Depotübertrag verkaufen und später neu kaufen.
Verkauf. Vermeiden Sie den Verkauf eines ausländischen thesaurierenden Fonds unmittelbar nach Ablauf des Geschäftsjahres. Denn wenn die Erträge des Jahres noch nicht ermittelt sind, müssen Sie zunächst pauschal 6 Prozent des Fondswertes als Ertrag versteuern. Das Geschäftsjahr eines Fonds steht im Jahresbericht.
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Leider kann man sich nicht auf das Länderkürzel in der ISIN verlassen: selbst wenn die ISIN mit "DE..." anlautet, kann es sich um ein steuerrechtlich ausländische Papier handeln (Beispiel: ISIN DE000A0HGZR1 hat laut meiner Depotbank seinen Ursprung in Irland und wird steuerlich von der Depotbank als ausländisch behandelt).
Danke, Steuerrecht!