Ausländische Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder im Fonds anlegen (thesaurieren), können für Anleger teuer werden. Denn auch die thesaurierten Erträge sind steuerpflichtig. Bei inländischen Fonds ist dies kein Problem für den Fiskus: Er kassiert Steuern und Solizuschläge jedes Jahr direkt aus dem Fondsvermögen. Doch bei ausländischen Fonds hat er darauf keinen Zugriff. Erst wenn Anleger ihre Anteile verkaufen, greift der Staat zu. Das kann schon mal happig werden: Bei einem Verkaufpreis von 14 000 Euro können schon mal 2 900 Euro Steuern anfallen.
Finanztest sagt, wie Anleger bei ausländischen Fonds tückischen Steuerfallen vorbeugen können.
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Leider kann man sich nicht auf das Länderkürzel in der ISIN verlassen: selbst wenn die ISIN mit "DE..." anlautet, kann es sich um ein steuerrechtlich ausländische Papier handeln (Beispiel: ISIN DE000A0HGZR1 hat laut meiner Depotbank seinen Ursprung in Irland und wird steuerlich von der Depotbank als ausländisch behandelt).
Danke, Steuerrecht!