Nur noch die halbe Dividende steuerpflichtig
Anleger in ausländische Aktienfonds müssen nur noch die Hälfte der Dividende versteuern, die dem Fonds im neuen Geschäftsjahr zufließt. Was sich für die Ausschüttung ändert: | ||
Altes Recht1 | Neues Recht1 | |
Anleger in ausländische Aktienfonds müssen nur noch die Hälfte der Dividende versteuern, die dem Fonds im neuen Geschäftsjahr zufließt. Was sich für die Ausschüttung ändert: | ||
Altes Recht1 | Neues Recht1 | |
Unternehmensebene | ||
Gewinnausschüttung eines deutschen Unternehmens an einen ausländischen Aktienfonds | 100 Euro | 100 Euro |
- Körperschaftsteuer | - 25 Euro 2 | - 25 Euro |
- Kapitalertragsteuer | - 15 Euro | - 15 Euro 3 |
= Bardividende, die der Fonds erhält | = 60 Euro | = 60 Euro |
Dividende, die der Fonds an den Anleger ausschüttet oder für ihn wieder anlegt | 60 Euro | 60 Euro + 15 Euro Anrechnungsguthaben |
Anlegerebene | ||
Dividende aus dem Fonds | 60 Euro | 60 Euro |
+ Anrechnungsguthaben | Kein Guthaben | + 15 Euro für abgeführte Steuer 3 |
= Dividende, die der Anleger erhält | = 60 Euro | = 75 Euro |
- Kapitalertragsteuer, wenn keine Freistellung | – 18 Euro (30%) 4 | Keine Kapitalertragsteuer |
= Bruttoausschüttung | = 42 Euro | = 75 Euro |
Steuerpflichtiger Kapitalertrag | 60 Euro | 37,50 Euro (Halbeinkünfte) |
- 1 Ohne Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags.
- 2 Im Jahr 2003 wegen der Flut 26,5 Prozent Körperschaftsteuer.
- 3 Anleger kann sich die auf deutsche Aktien abgeführte Kapitalertragsteuer in der Steuererklärung anrechnen lassen.
- 4 Anrechung in der Steuererklärung.