Diese Steuerregeln gelten jetzt für Anleger
Ab 2004 sind Erträge aus ausländischen Fonds wie solche aus inländischen zu versteuern. | ||
So müssen Anleger Kapitalerträge und Spekulationsgewinne versteuern: | ||
Ab 2004 sind Erträge aus ausländischen Fonds wie solche aus inländischen zu versteuern. | ||
So müssen Anleger Kapitalerträge und Spekulationsgewinne versteuern: | ||
Zinsen | Auf Zinsen müssen Anleger Einkommensteuer zahlen. Vorab behält die Bank oder Fondsgesellschaft 30 Prozent Zinsabschlagsteuer ein. Diese Vorsteuer wird bei der Veranlagung auf die Einkommensteuer angerechnet. Verwahrt eine inländische Bank oder Fondsgesellschaft die Fondsanteile, können Anleger einen Freistellungsauftrag erteilen. | |
Zwischen- | Die Steuer auf Zwischengewinne entfällt. Bisher waren diese im Rückgabe- oder Ausgabepreis enthaltenen Kapitalerträge einkommensteuerpflichtig. Beim Kauf bezahlte Zwischengewinne konnten Anleger als negative Einnahmen verrechnen. Das ist vorbei. | |
Dividenden | Anleger zahlen auf den halben Betrag der Dividenden Einkommensteuer.
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Dividenden | Wie bei Dividenden inländischer Aktien zahlen Anleger auf den halben Betrag Einkommensteuer. Bezahlte Quellensteuer rechnet das Finanzamt zumindest teilweise an. | |
Spekulations- | Verkauft der Anleger seine Anteile innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf mit Kurssteigerung, ist der Gewinn einkommensteuerpflichtig. Aber nur, wenn seine Spekulationsgewinne im Jahr mehr als 512 Euro betragen. Veräußerungsgewinne, die der Fondsmanager für den Fonds realisiert, sind steuerfrei. |