Klassenarbeiten sorgen oft für Stress bei Schülern und Eltern. Nicht für jeden schön ist auch, wenn der Lehrer die Noten aller Schüler vorliest. Was erlaubt ist und was nicht, sagt die auf Schulrecht spezialisierte Anwältin Anne Kröger im Interview mit test.de.
Tests müssen nicht angekündigt werden, Klassenarbeiten schon
Wie viele Klassenarbeiten dürfen an einem Tag geschrieben werden?
Kröger: Das hängt von der Schulform ab und davon, in welchem Bundesland ein Kind zur Schule geht. In fast allen Schulgesetzen steht, dass sich die Arbeiten gleichmäßig über das Jahr verteilen sollten. In Berlin und Sachsen gilt für die Grundschule und Sekundarstufe: nicht mehr als drei Klassenarbeiten in der Woche. Im Saarland oder in Nordrhein-Westfalen sind es beispielsweise höchstens zwei pro Woche. In Baden-Württemberg gibt es noch eine Sonderregelung. Hier dürfen in den 3. und 4. Klassen direkt nach den Ferien und nach Sonn- und Feiertagen keine Klassenarbeiten geschrieben werden.
Wie sieht es mit Tests aus?
Kröger: Tests sind kurze Leistungskontrollen, die 30 Minuten nicht überschreiten sollten. Sie dürfen immer stattfinden, auch am selben Tag wie Klassenarbeiten. Tests müssen die Lehrer nicht vorher ankündigen.
Muss der Lehrer eine Klassenarbeit vorher ankündigen?
Kröger: Ja, das muss er. Der Termin der Klassenarbeit und ihr inhaltlicher Schwerpunkt sind mindestens eine Woche vorher anzukündigen. Die Regelungen hierzu stehen meist nicht in den Schulgesetzen der Länder, sondern in Verordnungen oder Erlassen.
Noten fallen unter das Datenschutzgesetz
Darf der Lehrer Noten vorlesen?
Kröger: Der Notenspiegel muss anonym sein. Das Vorlesen der Noten einzelner Schüler ohne deren Einwilligung ist unzulässig. Dies stellt als Nutzung personenbezogener Daten einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz dar. Viele Bundesländer schreiben einen Notenspiegel vor – manche aber erst ab einer bestimmten Klassenstufe, wie etwa in Berlin ab der 5. Klasse.
Wie informieren sich Eltern am besten über die Regelungen?
Kröger: Die Schulbehörden müssten wissen, in welcher Verordnung das jeweilige Bundesland die Leistungskontrollen geregelt hat. Der erste Ansprechpartner sollte immer der Lehrer sein – vor allem wenn Eltern das Gefühl haben, kurz vor den Ferien oder den Zeugnissen fallen in wenigen Tagen besonders viele Arbeiten an.