
Immobilien in Spanien sind derzeit günstig. Doch viele wissen nicht, dass die Steuerbelastung viel höher ist als in Deutschland, erklärt Jörg Hörauf, Steuerberater in Barcelona.
Womit muss ich rechnen, wenn ich eine Finca in Spanien kaufen will?
Jörg Hörauf: Beim Kauf werden rund 8 Prozent Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis fällig. Es ist geplant, diese Steuer 2013 auf 10 Prozent zu erhöhen. Dazu kommen Kosten für Notar und Grundbucheintrag in Höhe von etwa 2 Prozent des Kaufpreises.
Muss ich weitere Steuern zahlen, wenn ich das Haus selbst nutze?
Jörg Hörauf: Ja, das spanische Finanzamt verlangt nicht nur von Vermietern Einkommensteuer, sondern auch von Selbstnutzern. Sie müssen 24,75 Prozent von 1,1 bis 2 Prozent des Katasterwerts zahlen. Der Katasterwert ist gewöhnlich viel geringer als der Kaufpreis, aber je nach Wert kann die Steuer einige tausend Euro betragen. Wer nicht zahlt und Mahnschreiben ignoriert, dem droht schlimmstenfalls die Zwangsversteigerung. Zudem verlangt die spanische Kommune Grundsteuer von rund 1 Prozent des Katasterwertes. Obendrauf kann seit 2012 eine Vermögensteuer kommen.
Wird die Steuer verrechnet?
Jörg Hörauf: Ja, die Einkommensteuer für Vermieter und Selbstnutzer rechnet das deutsche Finanzamt an.
Was passiert, wenn ich verkaufe?
Jörg Hörauf: Verkaufen Sie die spanische Finca mit Gewinn, müssen Sie in Spanien 21 Prozent Quellensteuer zahlen, wenn Sie in Deutschland voll steuerpflichtig sind. Die Steuer rechnet das deutsche Finanzamt wie Quellensteuer auf ausländische Kapitalerträge in Ihrer deutschen Steuererklärung an.
Und wenn ich eine Finca erbe?
Jörg Hörauf: Das ist häufig erheblich teurer als in Deutschland. Vermacht ein Vater seinem Sohn eine Finca in Spanien zum dortigen Steuerwert von 800 000 Euro, will Spanien 195 272 Euro Erbschaftsteuer. Erben entfernte Verwandte oder Freunde, verdoppelt sich die Steuer auf 390 544 Euro. Da lohnt es sich, zu Lebzeiten gegenzusteuern. Der Vater kann das Haus etwa seinem Sohn verkaufen und sich ein lebenslanges Wohnrecht sichern.
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