Wem die Bundesregierung den Entlastungsbetrag von 1308 Euro gewährt.
Bei Alleinerziehenden steht auf der Lohnsteuerkarte 2004 die Steuerklasse II. Gibt es die überhaupt noch?
Hendricks: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird mit der Steuerklasse II berücksichtigt. Die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2004 erfolgte im Herbst 2003. Durch die Einführung des neuen Entlastungsbetrags ab 2004 ist sie in vielen Fällen aber unzutreffend geworden, da – wie vom Bundesverfassungsgericht 1998 verlangt – für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende engere Voraussetzungen gelten als beim früheren Haushaltsfreibetrag. In diesen Fällen ist es Aufgabe des Arbeitnehmers, die Lohnsteuerkarte bei Gemeinde oder Finanzamt berichtigen zu lassen.
Was ist eigentlich das Neue am Entlastungsbetrag für Alleinerziehende? Und warum soll er nur für Kinder bis 18 Jahre gewährt werden?
Hendricks: Alle Eltern können den Aufwand für den Unterhalt sowie die Betreuung, Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder durch Kindergeld oder Freibeträge steuerlich berücksichtigen. Zusätzlich gibt es jetzt den Entlastungsbetrag ausschließlich für Alleinerziehende, der die höheren Kosten berücksichtigt, die Alleinerziehende aufgrund ihrer Lebenssituation gegenüber Eltern haben, die einen gemeinsamen Haushalt mit dem anderen Elternteil oder mit einer anderen erwachsenen Person führen können.
Um einzelne Anwendungsfragen zu präzisieren, wird momentan eine Anweisung zum neuen Entlastungsbetrag für die Finanzverwaltung erarbeitet. Hierbei spielt auch die Frage eine Rolle, wie mit Kindern über 18 Jahren verfahren werden soll.
Nur „echte” Alleinerziehende sollen den Freibetrag bekommen ...
Hendricks: Im Gesetz kommt dieser Begriff gar nicht vor. Gemeint ist, dass den Entlastungsbetrag nur Alleinstehende erhalten, die mit mindestens einem minderjährigen Kind zusammenleben. Allein stehend sind Unverheiratete oder dauernd getrennt Lebende, die keine Haushaltsgemeinschaft mit einem anderen Erwachsenen bilden. Nicht als Erwachsene gelten dabei stets die eigenen Kinder, für die man noch Freibeträge oder Kindergeld erhält.
Wie will man kontrollieren, dass Alleinerziehende mit den Kindern allein im Haushalt leben?
Hendricks: Für aufwendige Kontrollen besteht in der Regel gar kein Anlass. Als nachvollziehbarer Hinweis, ob eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Person vorliegt, wird auf den gemeldeten Wohnsitz abgestellt. Von einer Haushaltsgemeinschaft ist aber dann nicht auszugehen, wenn der Steuerpflichtige schriftlich gegenüber der Gemeinde erklärt, dass die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag vorliegen.
Wenn die Mutter einen Freund hat, ist sie dann „unechte” Alleinerziehende?
Hendricks: Davon wird dann auszugehen sein, wenn sie mit ihrem Freund dauerhaft und in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt.
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