
Gregor Samimi ist in Berlin als Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht tätig.
Beim Dieselgipfel wurden nur Worthülsen ausgetauscht, sagt Verkehrsrechtsexperte Gregor Samimi. Für Verbraucher tickt die Uhr, denn viele fahren ein Auto, dem vielleicht ein Fahrverbot droht.
Politik und deutsche Autoindustrie haben sich auf ein Softwareupdate für ihre Dieselfahrzeuge geeinigt, um Fahrverbote abzuwenden. Alles paletti?
Ganz und gar nicht. Viele Fragen sind offen. Zum Beispiel, wer zahlt für negative Folgen durch die Softwarenachrüstung? Es gibt kein Lösungsangebot für ältere Diesel mit Euro-vier-Norm. Besitzer teurer Dieselfahrzeuge aus den letzten Jahren fahren plötzlich eine untaugliche Gurke.
Die Umwelthilfe will weiterklagen. Kommen Fahrverbote?
Die Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf haben Fahrverbote als probates Mittel eingestuft, um der Stickstoffdioxidbelastung Herr zu werden. Gegen die Urteile sind Rechtsmittel zulässig. Ich rechne nicht vor drei, eher fünf Jahren mit konkreter Umsetzung. Doch irgendwann dürfen die Autos vielleicht nicht mehr in die Innenstädte rein. Schlecht, wenn man darauf angewiesen ist.
Profitiert jemand von dem Desaster?
Gebrauchtwagenhändler können Schnäppchen machen. Von Panikverkäufen rate ich ab. Die Autoindustrie hofft möglicherweise auf vorzeitigen Austausch und Neugeschäft. Die Zeche zahlt der Verbraucher.
Was raten Sie Dieselbesitzern?
Sie sollten lieber aktiv werden, wenn sie kein Geld verbrennen wollen. Es ist derzeit völlig offen, ob das in Aussicht gestellte Softwareupdate hält, was versprochen wird. Hersteller und Politik scheinen die Krise aussitzen zu wollen. Betroffene sollten ihre Ansprüche umgehend beim Händler und Hersteller anmelden. Die Verjährungsfrist beträgt bei Neuwagen nach Paragraf 438 BGB zwei Jahre, liegt Betrug vor, sind es drei Jahre. So sehen es die Paragrafen 195 und 199 BGB vor. Handelt es sich bei den Fahrzeugen um einen Konstruktionsfehler, könnten möglicherweise längere Verjährungsfristen greifen. Ich empfehle Beratung bei Verbraucherzentralen und einen Rechtsbeistand.
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Antworten auf viele Fragen zum Thema finden Sie in unseren FAQ VW Abgasskandal.
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