Privatleute, die mehrere Jahre lang intensiv über Internetplattformen verkaufen, können zum Unternehmer werden und somit umsatzsteuerpflichtig sein. Die Richter am Bundesfinanzhof entschieden jetzt in einem Fall, in dem ein Ehepaar über Ebay Puppen und andere Sammlerstücke für viel Geld verkaufte. Auf die Einnahmen muss es jetzt Umsatzsteuer nachzahlen.
Fall: In drei Jahren 841 Verkäufe
Ein Ehepaar aus Baden-Württemberg erzielte in den Jahren 2003 bis 2005 insgesamt 83 500 Euro aus 841 Verkäufen. Die beiden verkauften über Ebay Sammlerstücke und andere gebrauchte Dinge. Das Paar glaubte, es müsse als Privatverkäufer nichts versteuern. Doch weil seine Einnahmen die Kleinunternehmergrenze von 17 500 Euro im Jahr überstiegen, war der Verkauf zu einer unternehmerischen Tätigkeit geworden, urteilten die Richter vom Bundesfinanzhof (Az. V R 2/11).
Kontrolle: Ebay musste alle Daten offenlegen
Erst durch die Steuerfahnder, die das Netz mit einer speziellen Software nach Verkäufen durchforsteten, flog das Ehepaar auf. Ebay musste die Umsätze der Eheleute wegen des Verdachts auf Steuerbetrug dem Finanzamt offenlegen, also alle Daten, die unter dem „Account“ des Ehepaars gespeichert waren, übermitteln. Erfasst waren von jeder Versteigerung Umsätze, Veräußerungsdatum, Artikelnummer und Verkaufspreis.
Merkmale: Gesamtumstände entscheiden
Ob Privatverkäufer zum Unternehmer werden, hängt nicht allein davon ab, wie viel sie verkaufen, sondern auch davon, wie sie das tun. Das Paar aus Baden-Württemberg nutzte Ebay mit vielen seiner Vertriebsstrukturen. Mit großem Aufwand platzierte es jede Versteigerung in über 36 verschiedenen Produktgruppen mit einem Foto. Die beiden mussten das Angebot überwachen und die Ware nach dem Verkauf zügig versenden.
- Tipp. Verkaufen Sie regelmäßig im Internet, achten Sie darauf, dass Sie nicht umsatzsteuerpflichtig werden. Nehmen Sie mehr als 17 500 Euro im Jahr ein, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden, um eine mögliche Umsatzsteuerpflicht zu prüfen.