Kundenrechte: Was Käufer tun können
Kaum Chancen auf „Geld zurück“
Sehr ärgerlich: Betroffene Besitzer eines Geräts können sich nur an den Verkäufer wenden. Und selbst das können sie nur, wenn sie das Gerät gekauft haben, als der Internetradio-Empfang schon nicht mehr funktionierte. In diesem Fall dürfen sie das Gerät zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen. Eine Nachbesserung scheidet aus, so lange nicht mal Sony selbst das Internetradio wieder in Betrieb bekommt. Rechtlicher Hintergrund: Die Sachmängelhaftung greift nur ein, wenn die Ware schon bei Kauf Fehler hat. Zwar gilt die gesetzliche Vermutung, dass der Fehler schon bei Lieferung vorlag, wenn in den ersten sechs Monaten ab Kauf Probleme auftreten. Doch das hilft Kunden hier wahrscheinlich nicht. Der Verkäufer wird wohl nachweisen können, dass das Internetradio anfangs noch funktionierte. Gegenüber einem unserer Leser verhielt sich der Händler entsprechend und verwies direkt an Sony.
Auch die Sony-Werkgarantie nutzt nichts
Auch die Sony-Werksgarantie nutzt Besitzern eines betroffenen Sony-Radios nichts. Wo andere Hersteller eine Funktionsgarantie gewähren, will Sony nur dafür geradestehen, „dass das Produkt zum Zeitpunkt des ursprünglichen Erwerbs und für die Dauer von einem (oder zwei Jahren bei Kauf beim Vertragshändler, Anm. d. Red.) Jahr ab Kaufdatum frei von Material- und Fertigungsfehlern ist.“ Nur wenn „aufgrund von Material- oder Fertigungsfehlern am Produkt ein Defekt auftritt“, gibt es eine Garantiereparatur. „Diese Garantie gilt nur für die Hardwarekomponenten des Produkts“, betont Sony in den Garantiebedingungen.
Ähnliche Probleme waren schon vor Gericht
Die Gerichte in Deutschland geben Käufern in vergleichbaren Fällen zuweilen einen Schadensersatzanspruch wegen „Verletzung einer nachvertraglichen Treuepflicht“. So hat das Amtsgericht Rüsselsheim schon einmal Opel zu Schadenersatz verurteilt, weil das Unternehmen für einen 1993 vom Band gelaufenen Wagen im Jahr 2001 keinen Zylinderkopf als Ersatzteil liefern konnte. Das Problem aber für Besitzer eines Sony Internetradios: Die Pflicht trifft den Verkäufer, und der kann sicher nichts dafür, dass das Internetradio nicht mehr funktioniert.
Vorgehen gegen Sony extrem kompliziert
Von Rechts wegen die einzige Chance für Käufer eines Internetradios: Sie fordern vom Verkäufer die Abtretung von Rechten, die ihm gegen den Vorverkäufer zustehen. Wenn sie dann schließlich vom ersten Großhändler die Rechte gegen Sony erstritten haben, könnten sie von dort Schadenersatz fordern. Voraussetzung: Die Kunden weisen nach, dass Sony für die Abschaltung des vTuners verantwortlich ist, weil das Unternehmen etwa Verträge mit dem Streaminganbieter nicht verlängert hat oder Leistungen schuldig blieb.
Im Zweifel heißt es „abwarten“
So einen Rechtsstreit wird sich niemand antun. So hilft es vermutlich nur abzuwarten, ob Sony das Problem mit vTuner doch noch in den Griff bekommt. Passiert das nicht, müssen Betroffene erneut in die Tasche greifen und sich ein neues Internetradio kaufen. Ein Gerät von Sony wird es dann wohl nicht werden. Der Test von Digitalradios zeigt Alternativen.