- Preise vergleichen. Vergleichen Sie die Preise. Was hat der Artikel bei vergangenen Auktionen gebracht? Was kostet er neu? Fahnden Sie auch nach falsch geschriebenen Artikeln. Beispiel: „Nokkia-Handy“. Das sind meist Privatverkäufe - die sind oft billiger.
- Beschreibung prüfen. Lesen Sie die Produktbeschreibung genau. Fragen Sie den Verkäufer per E-Mail, wenn die Beschreibung Lücken hat.
- Bewertung. Prüfen Sie das Bewertungsprofil des Verkäufers oder Käufers. Ist er zuverlässig?
- Bieten. Bieten sie nicht zu früh, das treibt den Preis nach oben. Wenn Sie bieten, können Sie gleich Ihr Höchstgebot eintragen. ebay bietet dann automatisch so lange für Sie mit, bis es erreicht ist.
- Verbindlich. Gebote sind verbindlich: Bieten Sie also nicht übereilt. Nur wer sich offensichtlich vertippt hat (Beispiel: 1050 statt 10,50), kann sein Gebot widerrufen. Das muss sofort geschehen.
- Limit. Setzen Sie sich stets ein Preislimit und behalten Sie einen kühlen Kopf. Lieber mal verzichten, als zu teuer kaufen.
- Versand. Kalkulieren Sie Porto und Verpackung mit ein. Sind die angegebenen Versandkosten ok? Infos über Versandkosten gibts beispielsweise bei der Post. Wählen Sie versicherten Versand. Postpakete sind allgemein bis 500 Euro versichert, Briefe und Päckchen nicht.
- Porto sparen. Achten Sie auf weitere Angebote des Verkäufers. Wer mehrere Artikel bei einem Verkäufer ersteigert, kann unter Umständen Porto sparen.
- Treuhandservice. Nutzen Sie den Treuhandservice, zumindest bei teuren Produkten. Bei einem Verkaufswert von 500 Euro kostet das 5 Euro. Treten Sie vom Kauf zurück, wenn der Verkäufer den Treuhandservice ablehnt, obwohl sie die Kosten übernehmen wollen.
- Rückgaberecht. Bei privaten Verkäufen gibt es kein allgemeines Rückgaberecht. Handelt der Verkäufer dagegen gewerblich, gelten die Vorschriften für so genannte Fernabsatzgeschäfte. Der Käufer kann den Kaufvertrag dann binnen 14 Tagen widerrufen. Ohne Angabe von Gründen.
- Ware mit Mängeln. Privatpersonen können Gewährleistung und Haftung vollständig ausschließen. Im Klartext: Auch bei mangelhafter Ware kann der Verkäufer auf dem Kauf bestehen. Die Ware muss aber der Beschreibung entsprechen. Nehmen Sie bei Problemen Kontakt auf und versuchen Sie eine gütliche Einigung zu erzielen.
- Gewährleistung. Handelt der Verkäufer gewerblich, gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Bei gebrauchten Artikeln kann der Verkäufer sie auf ein Jahr verkürzen. Der Käufer hat bei Mängeln zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung). Setzen Sie dafür eine angemessene Frist. Reagiert der Verkäufer nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten.
- Bewertung. Geben Sie stets eine Bewertung Ihrer Auktionspartner ab. Negative Bewertungen für unzuverlässige Käufer und Verkäufer können andere warnen. Geben Sie Ihre Bewertung aber erst ab, wenn Sie wirklich sicher sind.
- Ware verloren oder beim Transport beschädigt. Professionelle Händler haften für den Versand. Der Kunde bekommt sein Geld zurück. Bei privaten Verkäufen gilt das nur, wenn die Sendung versichert war oder das Transportunternehmen Schadenersatz zahlt.
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- Je nachdem, ob Sie im Laden oder online einkaufen, gelten unterschiedliche Regeln für Umtausch und Widerruf. Wir sagen, was zu beachten ist und wann es Geld zurück gibt.
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- Für welche Mängel haften Händler? Welche Rechte haben Käufer, wenn der Verkäufer defekte Ware nicht repariert? Wir beantworten Fragen zu Garantie und Sachmängelhaftung.
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- Bei Ebay fürs eigene Angebot zu bieten oder Freunde zu Scheinangeboten anzustiften, ist verboten. Es droht heftiger Ärger mit Ebay, dem Staatsanwalt und Bietern.
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Kommentarliste
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Kaufte eine Kamera , diese hatte 30 000 bilder auf dem Buckel
Gehäuse massi ramponiert.
Das Ganze wurde als Neuwertig 9000 Bilder und das ganze um 2400 Euro.
Die falschen Zahlen flogen auf beim Canon- Service, das rampponierte Gehäuse beim hinschauen.
Der Händler verkauft weiter, war nicht bereit , die Kamera zurückzunehmen.
Ebay ist für mich gestorben.