Internetauktionen: Das sollten Sie vor dem Versteigern bedenken
Der internationale Marktführer für Internetauktionen ist Ebay. Auch bei Konkurrenten wie Hood oder Catawiki können vom heimischen PC aus Waren versteigert oder ersteigert werden. Mit ein wenig Glück erzielen Verkäufer so für Omas Stehlampe aus den 60er Jahren einen Liebhaberpreis. Es kann aber auch passieren, dass ein kostspieliges Gerät oder Fahrzeug für wenige Euro abgegeben werden muss. Wenn das Auktionsprinzip gewählt wird, gilt es verbindlich.
Auktionen sind riskant
Internetauktionen haben einen Vorteil: Mitunter bekommen Verkäufer für ausrangierte Dinge mehr Geld als zuvor gedacht. Wer den Keller entrümpelt oder Dinge buchstäblich um jeden Preis loswerden will, kann von einer Auktion deshalb durchaus profitieren. Ein niedriger Startpreis für ein Fahrzeug oder eine kostspielige Stereoanlage sorgt bei Auktionen für viel Aufmerksamkeit. Doch das birgt ein Risiko: Manchmal gibt es für ehemals teure Dinge nur sehr wenig Geld.
Abbruch von Auktionen ist verboten
Wenn eine Internetauktion nicht so läuft wie erwartet, darf sie nicht einfach abgebrochen werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verkäufer nur bei Diebstahl, Zerstörung der Ware oder bei einem Irrtum ihre Auktionen stoppen dürfen (Az. VIII ZR 284/14). Die Ware muss in diesem Fall zu dem bei Abbruch gültigen Höchstgebot geliefert werden. Falls das nicht möglich ist, wird dem Käufer mit dem höchsten Gebot Schadenersatz zugesprochen.
Alternative: Festpreis oder Mindestpreis festlegen
Wenn Sie unbedingt eine bestimmte Summe für Ihre Ware erhalten möchten, sollten Sie einen Mindestpreis oder einen Festpreis festlegen. Bei Ebay, Hood und einigen anderen Anbietern ist das möglich. Bedenken Sie dabei, dass für Verkäufer bei Internetauktionen auch noch eine Provision fällig wird, die sie dem Auktionshaus zahlen müssen. Bei Ebay sind es 10 Prozent des erzielten Verkaufspreis, höchstens 199 Euro. Eine Alternative sind sogenannte Flohmarkt-Apps wie Shpock oder Quoka, genau wie Internetseiten für Kleinanzeigen wie kleinanzeigen.de oder ebay-kleinanzeigen.de. Bei ihnen erreicht man zwar meist nur potenzielle Käufer aus der Region, doch Verkäufer können die Preise oder eine Verhandlungsbasis festsetzen. Sie müssen auch keine Provision zahlen.
Verkäufe sind mitunter steuerpflichtig
Einige Verkäufer schaffen es, bei Ebay auf satte Nebenverdienste zu kommen. Der Erlös von privaten Verkäufen ist zwar prinzipiell steuerfrei, doch wer durch geschickten Handel und Spekulationen hohe Gewinne erzielt, wird steuerpflichtig. In unserem Special Steuerfallen für Ebay-Händler erklären wir, wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt.