Internetauktionen

Der Verkäufer

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  • Angebot verbindlich: Der Verkäufer ist an sein Angebot gebunden. Sobald ein Käufer ein Gebot abgegeben hat, kann er nichts mehr rückgängig machen. Sich den späteren Verkauf vorzubehalten, verstößt gegen die Nutzungsbedingungen. Dennoch wäre das rechtswirksam. Denn die Bedingungen greifen zwischen Verkäufer und Auktionshaus, nicht aber zwischen Verkäufer und Ersteigerer (LG Darmstadt, Az. 3 O 289/01, AG Kerpen, Az. 21 C 53/01).
  • Titel: Das Produkt schon im Auktionstitel genau nennen. Nicht einfach „Schuh“, sondern Marke, Größe, Farbe.
  • Beschreibung: Den Artikel präzise zu beschreiben, erspart Rechtsstreit. Denn für alle genannten Mängel entfällt die Gewähr. „Ware defekt“ reicht da nicht immer. Definieren Sie den Fehler. Werden positive Eigenschaften aufgeführt, muss die Ware sie auch haben.
  • Foto: Artikel nur mit Foto anbieten. Ohne läuft fast nichts.
  • Gewähr: Die zweijährige Gewährleistung können Sie ausschließen, müssen aber deutlich darauf hinweisen.
  • Kosten: Fürs Einstellen der Ware wird eine Gebühr fällig. Später beim Verkauf zusätzlich eine Provision. Beispiel: Bei ebay je nach Startpreis ab 25 Cent Gebühr, 5 Prozent Provision bei Verkauf bis 50 Euro, darüber prozentual weniger. Beides zahlt der Verkäufer.
  • Start: Ein niedriger Startpreis weckt Interesse und spart Gebühren.
  • Ende: Das Auktionsende sollte nicht mitten in die Nacht oder in die frühen Morgenstunden fallen. An Abenden und Wochenenden surfen mehr Nutzer.
  • Käufer zahlt nicht: Hier sollten Sie den Käufer auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist – etwa eine Woche – zu zahlen. Danach können Sie vom Vertrag zurücktreten. Wurde die Ware schon verschickt, können Sie sie zurückverlangen, ebenso das Porto. Geschieht nichts, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Für Verkäufer ist es sinnvoller, die Ware erst zu verschicken, wenn das Geld bereits auf dem Konto ist.
  • Vielverkäufer: Die Finanzämter fahnden intensiv nach Privatleuten, die gewerblich handeln. Für sie ist jeder ein Profi, der Waren einkauft, um sie planmäßig wieder zu verkaufen. Es drohen hohe Strafen.
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