Marktführer ist www.ebay.de. Es gibt auch viele andere Auktionsplattformen, etwa www.atrada.de, www.bestauktion.de, www.echtwahr.de, www.feininger.de, www.hood.de, www.nobis24.de, www.OneTwoSold.de, www.richbid.de, www.simplybid.de.
Die Hälfte der Auktionsgebühr an soziale Einrichtungen zu überweisen, verspricht www.pfennigbasar.de.
Scheinangebote
Bleibt der Preis zu niedrig, steigern manche Verkäufer unter Fremdnamen mit oder bitten Freunde, für die Ware zu bieten. Die Plattformen verbieten dies „Chilling“. Käufer können sich aber kaum dagegen wehren.
Sniper-Software
Sie überbietet automatisch in letzter Minute andere Gebote. Ob sie erlaubt ist, beurteilen Gerichte unterschiedlich. Die Auktionsplattformen verbieten sie.
Betrugsmasche
Vorsicht bei E-Mails, die aussehen, als kämen sie direkt vom Auktionshaus. Da heißt es, der Server sei abgestürzt oder man wolle die Kundendaten aktualisieren. Deshalb soll der Kunde Namen, Passwort, Kreditkartennummer eintragen. Doch die Absenderadresse ist gefälscht. Damit sie echt wirkt, taucht zwar der Firmenname auf, aber versteckt, zum Beispiel www.1a2ebay34bc.com.
Käufer minderjährig
Ist der Höchstbietende über 7 Jahre, aber noch keine 18 Jahre alt, ist der Vertrag nur mit Einwilligung der Eltern rechtswirksam.
Bezahlung
Die meisten Verkäufer verlangen Vorkasse per Überweisung. Sicherer für den Käufer wäre es, die Rechnung erst nach Erhalt der Ware zu bezahlen – was die meisten Verkäufer aber nicht akzeptieren.
Treuhand
Bei hohen Summen sollten Sie den Treuhandservice des Auktionshauses nutzen. Bei unbekannten Treuhändern wurde vereinzelt über Abzockereien berichtet. Gauner verlangen gern, dass die Zahlung nicht über ein Bankkonto läuft.
Tipps
Ein Forum mit Tipps von Anwendern ist www.daea.de. Über Betrugsmaschen berichtet www.zitrone.org.
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