Insolvenz­verfahren bei Infinus Forderungen jetzt anmelden

1

Bei mehreren Gesell­schaften der Infinus-Gruppe aus Dresden ist das Insolvenz­verfahren eröffnet worden. Anleger sollten nun ihre Forderungen anmelden. Der Insolvenz­verwalter der Muttergesell­schaft Future Business rechnet damit, dass Anleger mit Orderschuld­verschreibungen etwa 20 Prozent ihrer Forderungen bekommen könnten. Anleger mit Genuss­rechten und Nach­rangdarlehen haben dagegen nur eine Chance, etwas zu erhalten, wenn ihre Schaden­ersatz­ansprüche anerkannt werden.

40 000 Anleger, 1 Milliarde Euro Forderungen

Am 1. April 2014 hat das Insolvenzge­richt in Dresden das Insolvenz­verfahren über das Vermögen mehrerer Gesell­schaften der Infinus-Gruppe eröffnet. Betroffen sind unter anderem die Muttergesell­schaft Future Business (Fubus), sowie Prosavus und EcoConsort, die in großem Stil – über verschiedene Anlageformen – Geld bei Anlegern einge­sammelt haben. Der Insolvenz­verwalter von Future Business, Bruno Kübler, bezeichnete das Insolvenz­verfahren in einem State­ment zur Eröff­nung als sehr komplex und schwierig (Aktenzeichen 532 IN 2257/13). Rund 40 000 Anleger seien betroffen, die Gläubiger­forderungen summierten sich auf rund 1 Milliarde Euro. Privatinsolvenz hat Jörg B., Gesell­schafter von Future Business, angemeldet. Bei ihm rechnet Kübler mit einer Eröff­nung des Verfahrens Mitte April.

Fünf Manager sitzen weiter in Unter­suchungs­haft

Die Infinus-Gruppe vermeldete jahre­lang Erfolge. Ihr Wachs­tum schien keine Grenzen zu kennen. Sie beteiligte sich an Unternehmen, investierte in Immobilien, vermittelte Anla­gepro­dukte wie Edel­metall­sparpläne und Versicherungs­policen. Am 5. November 2013 beschlag­nahmte jedoch ein Großaufgebot von Ermittlern Vermögens­gegen­stände und Unterlagen. Die Staats­anwalt­schaft geht dem Verdacht des Kapital­anlagebetrugs, des Betrugs und der Bilanz­fälschung nach. Sie ließ sechs Manager verhaften, fünf davon sitzen nach wie vor in Unter­suchungs­haft. Insgesamt werden zehn Beschuldigte geführt, darunter auch der Steuerberater und der Wirt­schafts­prüfer von Future Business. Die Beschuldigten sollen Geld vor allem in Lebens­versicherungs­policen und Gold­sparpläne investiert haben, ohne offen­zulegen, dass es sich in weiten Teilen um konzern­interne Geschäfte handelte, die Umsätze und Gewinne künst­lich aufblähten. Damit erschienen die Gesell­schaften für Außen­stehende erfolg­reicher zu wirt­schaften, als dies tatsäch­lich der Fall war.

Zweifel an Geschäfts­modell und Jahres­abschlüssen

„Im Ergebnis bestehen erhebliche Zweifel an der mittel­fristigen, geschweige denn lang­fristigen Rentabilität des ’Geschäfts­modells’ der Fubus“, sagt Bruno Kübler. Es ist also nicht klar, wie die den Anlegern in Aussicht gestellten Renditen mit den Investitionen auf Dauer erzielt hätten werden können. Der Insolvenz­verwalter fügte hinzu, es bestünden „konkrete Anhalts­punkte dafür, dass das Unternehmen in den letzten Jahren, jedenfalls aber seit 2009, falsche Jahres­abschlüsse aufgestellt und fälsch­licher­weise hohe Gewinne ausgewiesen hat.“ Kübler hat daher sogar Klage einge­reicht, um fest­stellen zu lassen, dass der Jahres­abschluss für 2009 nichtig ist.

Insolvenzmasse reicht nicht für alle Gläubiger

Nach derzeitigem Stand stehen bei Future Business nach Angaben Küblers etwa 151 Millionen Euro an Insolvenzmasse zur Verfügung, um Gläubiger zu befriedigen. Die Chancen, Geld wieder­zubekommen, hängen von der Form der Anlage ab. Gute Aussichten, zumindest einen Teil ihrer Forderungen zu bekommen, sieht Kübler bei Anlegern mit Orderschuld­verschreibungen. Kübler schätzt, dass die Gläubiger etwa ein Fünftel ihrer Forderung wiederbe­kommen könnten. Er mahnt aber zur Geduld: „Sicher ist, dass dies aufgrund der fast beispiellosen Komplexität dieses Verfahrens einige Jahre dauern wird.“

Lang­wieriges Verfahren erwartet

In Orderschuld­verschreibungen haben 25 000 Anleger 667 Millionen Euro gesteckt. Schwieriger ist die Lage bei denjenigen, die insgesamt 103 Millionen Euro in Genuss­rechte und Genuss­scheine sowie Nach­rangdarlehen investiert haben. Diese Anlageformen sind nach­rangig, das heißt, sie kommen in einem Insolvenz­verfahren erst dann an die Reihe, wenn die vorrangigen Gläubiger bedient wurden. In diesem Fall wird, wie meistens, für die nach­rangigen Gläubiger aller Voraus­sicht nach nichts übrig sein.

Auf jeden Fall Forderungen anmelden

Ganz chancenlos sind die Anleger mit nach­rangigen Anlagen in diesem Fall allerdings nicht. Falls sie nach­weisen können, dass sie Ansprüche haben, weil sie betrogen worden sind, würden sie wie normale Insolvenz­gläubiger behandelt und könnten Forderungen anmelden. In diesem Fall würde die Quote für alle Berechtigten etwa 18 Prozent betragen, hat Kübler ausgerechnet. Es ist allerdings nicht einfach, solche Ansprüche nach­zuweisen. Wer das nicht bis zum regulären Anmelde­termin für die Forderungen am 16. Juni 2014 schafft, kann das bis zum Abschluss des Verfahrens über eine nach­trägliche Forderungs­anmeldung nach­holen.

Formulare ausfüllen und zurück­senden

Bei Prosavus und EcoConsort liegen entsprechende Zahlen zur Masse und zu einer möglichen Quote noch nicht vor. Nach­rangige Gläubiger mit Genuss­rechten oder Nach­rangdarlehen müssen sich aber auch in diesen Fällen auf einen möglichen Total­verlust einstellen, wenn sie keine Schaden­ersatz­ansprüche nach­weisen können. Insolvenz­verwalter ist in diesen Fällen der Dresdner Rechts­anwalt Frank-Rüdiger Scheff­ler aus der Kanzlei Tiefenbacher Rechts­anwälte. Forderungen müssen bei Prosavus regulär bis zum 15. Mai 2014 angemeldet werden (Aktenzeichen 532 IN 2258/13). Bei EcoConsort ist dafür bis 13. Juni 2014 Zeit (Aktenzeichen 531 IN 2288/13).

Tipp: Füllen Sie die Formulare aus, die die Insolvenz­verwalter Ihnen schi­cken und senden Sie diese bis zum Frist­ab­lauf bei den jeweiligen Gesell­schaften zurück. Wer schon Unterlagen an die vorläufigen Insolvenz­verwalter geschickt hat, muss das Formular trotzdem ausfüllen und zurück­senden. Anleger mit Genuss­rechten und Nach­rangdarlehen müssen über­legen, ob und wie sie Schaden­ersatz­ansprüche nach­weisen können. Wer Orderschuld­verschreibungen hat und in den kommenden Wochen kein Formular bekommt, sollte sich beim zuständigen Insolvenz­verwalter melden.

1

Mehr zum Thema

1 Kommentar Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

rolodd am 03.04.2014 um 11:12 Uhr
1,2 Milliarden an Forderungen und 924 Mio Schaden!

In der Sächsischen Zeitung stehen auch Zahlen, die hier als noch nicht bekannt vermeldet wurden, siehe: http://www.sz-online.de/nachrichten/infinus-wird-zum-groessten-anlageskandal-deutschlands-2809013.html
Für die meisten Betroffenen tut es mir leid, auch wenn ich hier und anderswo immer wieder für kritische Anmerkungen zum Geschäftsmodell der Infinus/Fubus angegriffen und zum Teil für wesentlich vorsichtigere und optimistischere Prognosen zum Ausgang (Quote 50%) ausgelacht wurde. Ja, ja, "Schneeballsystem - unmöglich über 12 Jahre" und "die haben doch immer pünktlich alles wie versprochen gezahlt" - genau, deswegen ist ja jetzt auch (fast) nichts mehr da..
Ich hoffe nur, dass diejenigen, die am liebsten noch die Staatsanwaltschaft wegen böswilliger Zerstörung einer gesunden Firma verklagen wollten, jetzt ganz mucksmäuschenstill sind!