Bei mehreren Gesellschaften der Infinus-Gruppe aus Dresden ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Anleger sollten nun ihre Forderungen anmelden. Der Insolvenzverwalter der Muttergesellschaft Future Business rechnet damit, dass Anleger mit Orderschuldverschreibungen etwa 20 Prozent ihrer Forderungen bekommen könnten. Anleger mit Genussrechten und Nachrangdarlehen haben dagegen nur eine Chance, etwas zu erhalten, wenn ihre Schadenersatzansprüche anerkannt werden.
40 000 Anleger, 1 Milliarde Euro Forderungen
Am 1. April 2014 hat das Insolvenzgericht in Dresden das Insolvenzverfahren über das Vermögen mehrerer Gesellschaften der Infinus-Gruppe eröffnet. Betroffen sind unter anderem die Muttergesellschaft Future Business (Fubus), sowie Prosavus und EcoConsort, die in großem Stil – über verschiedene Anlageformen – Geld bei Anlegern eingesammelt haben. Der Insolvenzverwalter von Future Business, Bruno Kübler, bezeichnete das Insolvenzverfahren in einem Statement zur Eröffnung als sehr komplex und schwierig (Aktenzeichen 532 IN 2257/13). Rund 40 000 Anleger seien betroffen, die Gläubigerforderungen summierten sich auf rund 1 Milliarde Euro. Privatinsolvenz hat Jörg B., Gesellschafter von Future Business, angemeldet. Bei ihm rechnet Kübler mit einer Eröffnung des Verfahrens Mitte April.
Fünf Manager sitzen weiter in Untersuchungshaft
Die Infinus-Gruppe vermeldete jahrelang Erfolge. Ihr Wachstum schien keine Grenzen zu kennen. Sie beteiligte sich an Unternehmen, investierte in Immobilien, vermittelte Anlageprodukte wie Edelmetallsparpläne und Versicherungspolicen. Am 5. November 2013 beschlagnahmte jedoch ein Großaufgebot von Ermittlern Vermögensgegenstände und Unterlagen. Die Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht des Kapitalanlagebetrugs, des Betrugs und der Bilanzfälschung nach. Sie ließ sechs Manager verhaften, fünf davon sitzen nach wie vor in Untersuchungshaft. Insgesamt werden zehn Beschuldigte geführt, darunter auch der Steuerberater und der Wirtschaftsprüfer von Future Business. Die Beschuldigten sollen Geld vor allem in Lebensversicherungspolicen und Goldsparpläne investiert haben, ohne offenzulegen, dass es sich in weiten Teilen um konzerninterne Geschäfte handelte, die Umsätze und Gewinne künstlich aufblähten. Damit erschienen die Gesellschaften für Außenstehende erfolgreicher zu wirtschaften, als dies tatsächlich der Fall war.
Zweifel an Geschäftsmodell und Jahresabschlüssen
„Im Ergebnis bestehen erhebliche Zweifel an der mittelfristigen, geschweige denn langfristigen Rentabilität des ’Geschäftsmodells’ der Fubus“, sagt Bruno Kübler. Es ist also nicht klar, wie die den Anlegern in Aussicht gestellten Renditen mit den Investitionen auf Dauer erzielt hätten werden können. Der Insolvenzverwalter fügte hinzu, es bestünden „konkrete Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen in den letzten Jahren, jedenfalls aber seit 2009, falsche Jahresabschlüsse aufgestellt und fälschlicherweise hohe Gewinne ausgewiesen hat.“ Kübler hat daher sogar Klage eingereicht, um feststellen zu lassen, dass der Jahresabschluss für 2009 nichtig ist.
Insolvenzmasse reicht nicht für alle Gläubiger
Nach derzeitigem Stand stehen bei Future Business nach Angaben Küblers etwa 151 Millionen Euro an Insolvenzmasse zur Verfügung, um Gläubiger zu befriedigen. Die Chancen, Geld wiederzubekommen, hängen von der Form der Anlage ab. Gute Aussichten, zumindest einen Teil ihrer Forderungen zu bekommen, sieht Kübler bei Anlegern mit Orderschuldverschreibungen. Kübler schätzt, dass die Gläubiger etwa ein Fünftel ihrer Forderung wiederbekommen könnten. Er mahnt aber zur Geduld: „Sicher ist, dass dies aufgrund der fast beispiellosen Komplexität dieses Verfahrens einige Jahre dauern wird.“
Langwieriges Verfahren erwartet
In Orderschuldverschreibungen haben 25 000 Anleger 667 Millionen Euro gesteckt. Schwieriger ist die Lage bei denjenigen, die insgesamt 103 Millionen Euro in Genussrechte und Genussscheine sowie Nachrangdarlehen investiert haben. Diese Anlageformen sind nachrangig, das heißt, sie kommen in einem Insolvenzverfahren erst dann an die Reihe, wenn die vorrangigen Gläubiger bedient wurden. In diesem Fall wird, wie meistens, für die nachrangigen Gläubiger aller Voraussicht nach nichts übrig sein.
Auf jeden Fall Forderungen anmelden
Ganz chancenlos sind die Anleger mit nachrangigen Anlagen in diesem Fall allerdings nicht. Falls sie nachweisen können, dass sie Ansprüche haben, weil sie betrogen worden sind, würden sie wie normale Insolvenzgläubiger behandelt und könnten Forderungen anmelden. In diesem Fall würde die Quote für alle Berechtigten etwa 18 Prozent betragen, hat Kübler ausgerechnet. Es ist allerdings nicht einfach, solche Ansprüche nachzuweisen. Wer das nicht bis zum regulären Anmeldetermin für die Forderungen am 16. Juni 2014 schafft, kann das bis zum Abschluss des Verfahrens über eine nachträgliche Forderungsanmeldung nachholen.
Formulare ausfüllen und zurücksenden
Bei Prosavus und EcoConsort liegen entsprechende Zahlen zur Masse und zu einer möglichen Quote noch nicht vor. Nachrangige Gläubiger mit Genussrechten oder Nachrangdarlehen müssen sich aber auch in diesen Fällen auf einen möglichen Totalverlust einstellen, wenn sie keine Schadenersatzansprüche nachweisen können. Insolvenzverwalter ist in diesen Fällen der Dresdner Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler aus der Kanzlei Tiefenbacher Rechtsanwälte. Forderungen müssen bei Prosavus regulär bis zum 15. Mai 2014 angemeldet werden (Aktenzeichen 532 IN 2258/13). Bei EcoConsort ist dafür bis 13. Juni 2014 Zeit (Aktenzeichen 531 IN 2288/13).
Tipp: Füllen Sie die Formulare aus, die die Insolvenzverwalter Ihnen schicken und senden Sie diese bis zum Fristablauf bei den jeweiligen Gesellschaften zurück. Wer schon Unterlagen an die vorläufigen Insolvenzverwalter geschickt hat, muss das Formular trotzdem ausfüllen und zurücksenden. Anleger mit Genussrechten und Nachrangdarlehen müssen überlegen, ob und wie sie Schadenersatzansprüche nachweisen können. Wer Orderschuldverschreibungen hat und in den kommenden Wochen kein Formular bekommt, sollte sich beim zuständigen Insolvenzverwalter melden.
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In der Sächsischen Zeitung stehen auch Zahlen, die hier als noch nicht bekannt vermeldet wurden, siehe: http://www.sz-online.de/nachrichten/infinus-wird-zum-groessten-anlageskandal-deutschlands-2809013.html
Für die meisten Betroffenen tut es mir leid, auch wenn ich hier und anderswo immer wieder für kritische Anmerkungen zum Geschäftsmodell der Infinus/Fubus angegriffen und zum Teil für wesentlich vorsichtigere und optimistischere Prognosen zum Ausgang (Quote 50%) ausgelacht wurde. Ja, ja, "Schneeballsystem - unmöglich über 12 Jahre" und "die haben doch immer pünktlich alles wie versprochen gezahlt" - genau, deswegen ist ja jetzt auch (fast) nichts mehr da..
Ich hoffe nur, dass diejenigen, die am liebsten noch die Staatsanwaltschaft wegen böswilliger Zerstörung einer gesunden Firma verklagen wollten, jetzt ganz mucksmäuschenstill sind!