Die Insolvenzverwalter der vier zahlungsunfähigen Containergesellschaften von P&R streben eine erste Auszahlung an Anleger im ersten Quartal 2021 an. Sie teilten mit, dass Anleger zu je 99,9 Prozent ihrem Vorschlag zugestimmt hätten, Erlöse anteilig nach Schadenhöhe der Anleger auf die vier P&R-Gesellschaften zu verteilen (mehr Infos auf unserer Themenseite Containerinvestment und P&R-Pleite). 90 Prozent der Gläubiger hätten teilgenommen.
[Update 4.8.2021]: Hemmungsvereinbarung unterschreiben?
Seit Ende Juli schreibt der Insolvenzverwalter der P&R-Gruppe erneut Anleger an. Sie sollen eine sogenannte Hemmungsvereinbarung unterzeichnen. Damit will der Insolvenzverwalter vor allem verhindern, das mögliche Anfechtungsansprüche an Anleger verjähren. Die Hemmungsvereinbarung zu unterschreiben, bringt keine Nachteile für Anleger, sondern spart Kosten.
Hintergrund für die Aufforderung des Verwalters ist die unklare Rechtslage bei Schneeballsystemen und die unterschiedliche Behandlung von P&R-Anlegern vor der Insolvenz der verschiedenen P&R-Gesellschaften. So hat ein Teil der Anleger vor der Insolvenz Zahlungen erhalten, die P&R nicht mit der Vermietung von Containern erwirtschaftet hat, sondern mit neu zugeflossenem Anlegergeld.
Ob diese bis zu vier Jahre vor Insolvenzantragsstellung überwiesenen Gelder eventuell als so genannte „unentgeltliche Leistung“ zurückzuzahlen sind und damit zur Insolvenzmasse gehören, wird gerade gerichtlich geklärt. Weil mit einem höchstrichterlichen Urteil allerdings erst nach Jahresende zu rechnen ist, wären Rückzahlungsansprüche dann verjährt.
Um dies zu verhindern, muss der Verwalter alle Anleger, die keine Hemmungsvereinbarung unterschrieben haben, bis zum Jahresende verklagen, um eine Verjährung zulasten der anderen Anleger zu verhindern.
[Update 9. März 2021]: Erste Abschlagsverteilung
Rund 54 000 P&R-Gläubiger erhalten eine erste Abschlagsverteilung. Das kündigten die Insolvenzverwalter Anfang März 2021 an. Voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 zahlen sie 206,7 Millionen Euro an Gläubiger aus, deren Forderungen festgestellt worden sind. Zuvor müssen die Gläubigerausschüsse die auszuzahlenden Quoten final festsetzen.
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