Eigentlich ist ein Insektenstich oder -biss kein klassischer Unfall. Doch immer mehr Versicherer legen in ihren Bedingungen fest, dass Infektionen mit dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung, die durch Insektenstiche oder -bisse ausgelöst wurden versichert sind – häufig ist dies in einer Infektionsklausel festgelegt. So kann zum Beispiel ein Zeckenstich als Unfall gelten. Infizierte Zecken übertragen zwei Krankheiten: die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und die Borreliose. Doch Vorsicht: Vor Gericht gibt es immer wieder Streit, ob nachweisbar ein versicherter Zeckenstich oder eine chronische Erkrankung mit dauerhafter Invalidität vorliegt. In mehreren Fällen erhielten Versicherte keine Leistung vom Unfallversicherer (Oberlandesgericht Nürnberg, Az. 8 W 2040/14, Oberlandesgericht Koblenz, Az. 10 U 228/11).
Tipp: Wie Sie sich gegen FSME und Borreliose schützen, lesen Sie in unserem Special Zecken. Wann Insektenstiche gefährlich sind, klärt unser Special Wespen, Bienen, Mücken.
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