Der Versicherungsschutz der KfZ-Haftpflicht wird durch das neue Schadenersatzrecht, das seit dem 1. August gilt, erweitert. Damit macht eine Insassen-Unfallversicherung jetzt kaum noch Sinn. Auch bisher schon ging es dabei meist um reichlich konstruierte Fälle, in denen weder der Fahrer noch ein anderer Verkehrsteilnehmer Schuld am Unfallhergang hatten.
Beispiel: Eine Mutter fährt ihre Tochter und deren Freundin zur Schule. Plötzlich versagen die Bremsen, obwohl der Wagen regelmäßig gewartet wurde. Nach altem Recht ging die Freundin leer aus, nach neuem Recht erhält sie Schadenersatz von der Kfz-Haftpflicht. Die Insassen-Unfallversicherung würde jetzt nur noch für Schäden zahlen, die die Mutter erleidet. Dieses Risiko wird aber besser mit einer Unfall- oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt. Die Insassen-Unfallpolice kann mit einem Monat Frist zum Jahresende gekündigt werden, bei Fahrzeugwechsel auch fristlos.
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