Inkontinenz­windeln Kasse muss nicht für Entsorgung aufkommen

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Inkontinenz­windeln - Kasse muss nicht für Entsorgung aufkommen

Für Müll­gebühren muss eine Krankenkasse nicht aufkommen. © Thinkstock

Die Kosten für die Entsorgung von Inkontinenz­windeln von Erwachsenen muss eine Krankenkasse nach einem Urteil des Bundes­sozial­gerichts nicht über­nehmen (Az. B 3 KR 4/17 R). Eine Kasse bezahlte einem inkontinenten Mitglied die Windeln. Für die Entsorgung bestellte er eine größere Müll­tonne, die 60 Euro mehr im Jahr kostete. Er forderte die Krankenkasse auf, dafür aufzukommen, weil sie etwa auch die Strom­kosten für einen Elektro-Akku-Roll­stuhl über­nehme. Die Richter sahen in den Strom­kosten aber eine Versorgungs­leistung, um den bestimmungs­gemäßen Gebrauch eines Hilfs­mittels sicher­zustellen. Die Entsorgung von Windeln sei keine Versorgungs­leistung.

Tipp: Im Früh­jahr 2017 hat die Stiftung Warentest Inkontinenzwindeln für Erwachsene getestet – darunter teure Herstel­lerprodukte und güns­tige Kassen­produkte. Neunmal vergaben die Tester die Note gut. Vor allem teure Einmalhosen über­zeugen. Auch die Beratung zum Thema Inkontinenz haben wir getestet. Trauriges Fazit: Es ist kein Verlass auf Profis.

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