
Für Müllgebühren muss eine Krankenkasse nicht aufkommen. © Thinkstock
Die Kosten für die Entsorgung von Inkontinenzwindeln von Erwachsenen muss eine Krankenkasse nach einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht übernehmen (Az. B 3 KR 4/17 R). Eine Kasse bezahlte einem inkontinenten Mitglied die Windeln. Für die Entsorgung bestellte er eine größere Mülltonne, die 60 Euro mehr im Jahr kostete. Er forderte die Krankenkasse auf, dafür aufzukommen, weil sie etwa auch die Stromkosten für einen Elektro-Akku-Rollstuhl übernehme. Die Richter sahen in den Stromkosten aber eine Versorgungsleistung, um den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Hilfsmittels sicherzustellen. Die Entsorgung von Windeln sei keine Versorgungsleistung.
Tipp: Im Frühjahr 2017 hat die Stiftung Warentest Inkontinenzwindeln für Erwachsene getestet – darunter teure Herstellerprodukte und günstige Kassenprodukte. Neunmal vergaben die Tester die Note gut. Vor allem teure Einmalhosen überzeugen. Auch die Beratung zum Thema Inkontinenz haben wir getestet. Trauriges Fazit: Es ist kein Verlass auf Profis.
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- Kassenpatienten haben immer Anspruch auf eine zweite Arztmeinung. Ein spezielles Zweitmeinungsverfahren gibt es nur bei bestimmten Eingriffen, etwa am Kniegelenk.
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