Was sich Patienten nicht gefallen lassen müssen
Für gesetzlich Versicherte ist der Weg zum passenden Hilfsmittel oft nicht einfach. Wie Sie in typischen Problemfällen vorgehen sollten.
Die Apotheke vor Ort löst mein Hilfsmittel-Rezept nicht ein.
Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach einem Ansprechpartner in Ihrer Nähe. Kassen sichern die Versorgung über Partner wie Apotheken, Hersteller oder Sanitätshäuser, Versorger genannt. Sie nehmen das Rezept nur an, wenn Ihre Kasse mit ihnen einen Vertrag hat. Viele Kassen informieren im Internet über Versorger. Die Versorger sind verpflichtet, Betroffene zu beraten und zu beliefern. Fragen Sie nach Probepackungen, probieren Sie diese in Ruhe aus.
Mein Versorger will mich nur mit günstigen Produkten beliefern.
Grund sind die meist geringen Monatspauschalen, die Kassen für Versorgung, Beratung und Betreuung des Versicherten zahlen. Sie schließen oft „Beitrittsverträge“ mit mehreren Versorgern. Das können bundesweit mehr als 2 000 Partner sein. Je nach Vertragsmodell zahlen Kassen in etwa zwischen 15 und 30 Euro pro Monat. Damit müssen die Versorger haushalten. Konsequenz: Sie bieten möglichst günstige Produkte an. Der Versicherte hat die Wahl „zwischen mehreren gleichermaßen geeigneten und wirtschaftlichen Hilfsmitteln“, heißt es in der Hilfsmittel-Richtlinie. „Wünschen der Versicherten soll bei der Verordnung und Auswahl der Hilfsmittel entsprochen werden, soweit sie angemessen sind“, steht dort. Wer mit dem Produkt unzufrieden ist, kann also ein anderes einfordern.
Mein Versorger bietet mir ein Produkt, auf das ich draufzahlen muss.
Versicherte haben das Recht, das verordnete Hilfsmittel ohne Aufzahlung zu erhalten, müssen sich aber grundsätzlich mit maximal 10 Euro pro Monat an den Kosten beteiligen. Unterschreiben Sie keine Vereinbarungen, die weitere Kosten verursachen – etwa Aufzahlungen wegen höherer Preise oder neuer Verträge. Auch so genannten „Qualitätszuschlägen“ sollten Sie nicht zustimmen. Anders verhält es sich, wenn Versicherte von sich aus höherwertige Produkte wünschen. In diesem Fall zahlen sie die Differenz zur monatlichen Pauschale selbst.
Die Kasse zahlt nur drei Windeln pro Tag. Das reicht mir aber nicht.
Anspruch auf Versorgung haben Patienten mit mindestens mittlerer Inkontinenz. Wer hohen Bedarf hat, ist zwar ein schlechtes Geschäft für den Versorger, darf aber nicht abgelehnt werden. Laut dem Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen soll sich die Versorgung ab März am individuellen Bedarf orientieren. Wenden Sie sich an Ihre Kasse oder Ihren Arzt, wenn die Produktzahl nicht reicht.
Mein Lieferant hat sich wiederholt als unzuverlässig erwiesen.
Versicherte können den Versorger wechseln, wenn ihre Kasse „Beitrittsverträge“ mit mehreren Partnern hat. Informieren Sie den bisherigen Versorger schriftlich über den Wechsel.