Informations­blätter für Indexfonds im Test

So haben wir getestet

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Informations­blätter für Indexfonds im Test Alle Testergebnisse für Pro­dukt­informations­blätter Fonds 05/2014

Finanztest hat die „Wesentlichen Anleger­informationen“ von 18 Indexfonds untersucht, die sich auf die Indizes MSCI World, Stoxx Europe 600 sowie den Deutschen Aktien­index Dax beziehen und per 30. Juni 2013 im Produktfinder Investmentfonds enthalten waren. Pro Anbieter wurde jeweils höchs­tens ein Fonds pro Index in den Test einbezogen.

Form und Inhalt der Wesentlichen Anleger­informationen basieren auf der EU-Richt­linie 2009/65/EG und wurden in der Verordnung 583/2010 der EU-Kommis­sion konkretisiert. Ziel der Richt­linie ist es, die Anleger in die Lage zu versetzen, Art und Risiken des Anla­gepro­dukts zu verstehen und eine fundierte Anla­geent­scheidung zu treffen. Mit der Verordnung soll sicher­gestellt werden, dass die Informationen zutreffend und logisch aufgebaut sind und die Sprache für Klein­anleger angemessen ist.

Grund­lage des Tests waren die Wesentlichen Anleger­informationen, die wir Anfang November 2013 auf den Internet­seiten der Anbieter gefunden haben.

Finanztest-Qualitäts­urteil

Mit dem Finanztest-Qualitäts­urteil bewerten wir die Verbraucherfreundlich­keit und die Voll­ständig­keit der Wesentlichen Anleger­informationen ausgewählter Indexfonds. Dabei gehen wir teil­weise über die Anforderungen der oben genannten EU-Richt­linie und der Durch­führungs­ver­ordnung hinaus.

Logischer Aufbau und Voll­ständig­keit (55 %)

Wir haben geprüft, ob die Informationen in den Wesentlichen Anleger­informationen voll­ständig, inhalt­lich strukturiert dargestellt und für Anleger nach­voll­zieh­bar sind. Negativ bewerteten wir das Fehlen wichtiger Informationen sowie miss­verständlich oder falsch dargestellte Sach­verhalte. Auch unstrukturierte Text­blöcke führten zur Abwertung.

Text­verständlich­keit (30 %)

Wir haben die Texte analysiert und geprüft, ob Fach­begriffe der Verständlich­keit entgegen­stehen.

Negativ bewertet haben wir vor allem Fach­begriffe ohne Erklärung, schwammige Formulierungen sowie aus mehreren Wörtern zusammengesetzte Kunst­begriffe. Für ungebräuchliche Abkür­zungen gab es Punkt­abzüge. Auch zu lange und verschachtelte Sätze wurden bean­standet.

Lesbarkeit (15 %)

Wir untersuchten die typogra­fische Gestaltung der Wesentlichen Anleger­informationen (Art und Anzahl der Schrift­größen, Zeilenlänge und Zeilen­abstand). Außerdem prüften wir die grafische und optische Aufbereitung der Informationen (Gesamt­aufbau, Glie­derung, Abgrenzung der Informations­blöcke, Hervorhebung von Über­schriften, Spalten und Titeln).

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rheintext am 08.05.2014 um 08:09 Uhr
OGAW hört sich zwar gewöhnungsbedürftig an

aber SWAP, KGV, HARTZ IV, MWST und ähnliches erschließt sich auch nicht jedem sofort. Nur ADAC kennt jeder, weil Autos eben sexy sind.
Fast jeder läuft heute mit dem Smartphone vor der Nase durch die Welt und sollte in der Lage sein, einmal nach OGAW zu googeln. Wer dazu nicht bereit ist, bevor er Geld in fremde Hände gibt, sollte es lieber gleich lassen.
Im übrigen ist ein OGAW nicht irgend ein Investmentfonds, sondern ein Investmentfonds, der der einschlägigen EU-Richtlinie entspricht.
Würde in den KIIDs (lässt sich auch gut googeln) "Investmentfonds" statt OGAW stehen, wäre das sicher lesbarer, aber unvollständig und irreführend.
Hinzu kommt, dass die allermeisten OGAW nicht aus Deutschland stammen. Um die 70% sind UCITS und stammen hauptsächlich aus Luxemburg und Irland, laut FAZ-Artikel vom 5.5.2014.
Das bedeutet: Die Fondsunterlagen werden ursprünglich in Englisch verfasst und dann übersetzt. Gute Übersetzer(innen) für Finanztexte sind nicht wie Sand am Meer zu finden.