Alle Testergebnisse für Produktinformationsblätter Fonds 05/2014
Finanztest hat die „Wesentlichen Anlegerinformationen“ von 18 Indexfonds untersucht, die sich auf die Indizes MSCI World, Stoxx Europe 600 sowie den Deutschen Aktienindex Dax beziehen und per 30. Juni 2013 im Produktfinder Investmentfonds enthalten waren. Pro Anbieter wurde jeweils höchstens ein Fonds pro Index in den Test einbezogen.
Form und Inhalt der Wesentlichen Anlegerinformationen basieren auf der EU-Richtlinie 2009/65/EG und wurden in der Verordnung 583/2010 der EU-Kommission konkretisiert. Ziel der Richtlinie ist es, die Anleger in die Lage zu versetzen, Art und Risiken des Anlageprodukts zu verstehen und eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen. Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass die Informationen zutreffend und logisch aufgebaut sind und die Sprache für Kleinanleger angemessen ist.
Grundlage des Tests waren die Wesentlichen Anlegerinformationen, die wir Anfang November 2013 auf den Internetseiten der Anbieter gefunden haben.
Finanztest-Qualitätsurteil
Mit dem Finanztest-Qualitätsurteil bewerten wir die Verbraucherfreundlichkeit und die Vollständigkeit der Wesentlichen Anlegerinformationen ausgewählter Indexfonds. Dabei gehen wir teilweise über die Anforderungen der oben genannten EU-Richtlinie und der Durchführungsverordnung hinaus.
Logischer Aufbau und Vollständigkeit (55 %)
Wir haben geprüft, ob die Informationen in den Wesentlichen Anlegerinformationen vollständig, inhaltlich strukturiert dargestellt und für Anleger nachvollziehbar sind. Negativ bewerteten wir das Fehlen wichtiger Informationen sowie missverständlich oder falsch dargestellte Sachverhalte. Auch unstrukturierte Textblöcke führten zur Abwertung.
Textverständlichkeit (30 %)
Wir haben die Texte analysiert und geprüft, ob Fachbegriffe der Verständlichkeit entgegenstehen.
Negativ bewertet haben wir vor allem Fachbegriffe ohne Erklärung, schwammige Formulierungen sowie aus mehreren Wörtern zusammengesetzte Kunstbegriffe. Für ungebräuchliche Abkürzungen gab es Punktabzüge. Auch zu lange und verschachtelte Sätze wurden beanstandet.
Lesbarkeit (15 %)
Wir untersuchten die typografische Gestaltung der Wesentlichen Anlegerinformationen (Art und Anzahl der Schriftgrößen, Zeilenlänge und Zeilenabstand). Außerdem prüften wir die grafische und optische Aufbereitung der Informationen (Gesamtaufbau, Gliederung, Abgrenzung der Informationsblöcke, Hervorhebung von Überschriften, Spalten und Titeln).
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aber SWAP, KGV, HARTZ IV, MWST und ähnliches erschließt sich auch nicht jedem sofort. Nur ADAC kennt jeder, weil Autos eben sexy sind.
Fast jeder läuft heute mit dem Smartphone vor der Nase durch die Welt und sollte in der Lage sein, einmal nach OGAW zu googeln. Wer dazu nicht bereit ist, bevor er Geld in fremde Hände gibt, sollte es lieber gleich lassen.
Im übrigen ist ein OGAW nicht irgend ein Investmentfonds, sondern ein Investmentfonds, der der einschlägigen EU-Richtlinie entspricht.
Würde in den KIIDs (lässt sich auch gut googeln) "Investmentfonds" statt OGAW stehen, wäre das sicher lesbarer, aber unvollständig und irreführend.
Hinzu kommt, dass die allermeisten OGAW nicht aus Deutschland stammen. Um die 70% sind UCITS und stammen hauptsächlich aus Luxemburg und Irland, laut FAZ-Artikel vom 5.5.2014.
Das bedeutet: Die Fondsunterlagen werden ursprünglich in Englisch verfasst und dann übersetzt. Gute Übersetzer(innen) für Finanztexte sind nicht wie Sand am Meer zu finden.