Informations­blätter für Indexfonds im Test Was Anleger wissen müssen

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Indexfonds sind für viele Anleger ideal, doch die wissen davon nichts. Denn die gesetzlich vorgeschriebenen „Wesentlichen Anleger­informationen“ sind oft keine Hilfe. Finanztest hat Informations­blätter zu 18 Indexfonds geprüft – die meisten sind eine große Enttäuschung. Die Experten der Stiftung Warentest erklären, was in einer guten Anleger­information stehen muss, und zeigen anhand konkreter Beispiele, wie man es besser machen kann.

Informations­blätter für Indexfonds im Test Alle Testergebnisse für Pro­dukt­informations­blätter Fonds 05/2014

Liste der 18 getesteten Produkte
Pro­dukt­informations­blätter Fonds 05/2014 - Indexfonds auf den MSCI World
  • Amundi ETF MSCI World Ucits ETF-EUR
  • ComStage MSCI World TRN Ucits ETF I
  • db x-trackers MSCI World Ucits ETF 1C
  • iShares MSCI World Ucits ETF (Inc)
  • Lyxor Ucits ETF MSCI World
  • MSCI World Source ETF
  • SSgA World Index Equity P
  • UBS MSCI World Ucits ETF A
Pro­dukt­informations­blätter Fonds 05/2014 - Indexfonds auf den Stoxx Europe 600
  • Amundi ETF Stoxx Europe 600 Ucits ETF
  • ComStage Stoxx Europe 600 NR Ucits ETF I
  • db x-trackers Stoxx Europe 600 Ucits ETF 1C
  • iShares Stoxx Europe 600 Ucits ETF (DE)
  • Stoxx Europe 600 Source ETF
Pro­dukt­informations­blätter Fonds 05/2014 - Indexfonds auf den Dax 30
  • ComStage Dax Ucits ETF I
  • db x-trackers Dax Ucits ETF 1C
  • Deka Dax Ucits ETF
  • iShares Dax Ucits ETF (DE)
  • Lyxor Ucits ETF Dax

Zum Vergleich kaum geeignet

Das Ideal sieht so aus: Anleger erhalten stan­dardisierte Informations­blätter, die sie neben­einander­legen, um Eigenschaften, Chancen und Risiken verschieden­artiger Geld­anlagen vergleichen zu können. Und das ist die traurige Wirk­lich­keit: Die von Finanztest untersuchten Informations­blätter zu 18 Indexfonds sind oft zum Davon­laufen formuliert. Der Gesetz­geber fordert in den Ausführungen zu einer EU-Richt­linie ausdrück­lich: „Jargon ist zu vermeiden“. Viele Infoblätter strotzen jedoch vor Fach­begriffen und sind sprach­lich wie inhalt­lich eine Zumutung für den Leser. Sie tragen wenig zum Verständnis und Vergleich von Geld­anlagen bei.

Verständlich schreiben ist kein Hexen­werk

Keine der untersuchten 18 Anleger­informationen schafft es auch nur ansatz­weise, die wichtigsten Eigenschaften eines Indexfonds einfach und korrekt darzustellen. Dabei geht das durch­aus. Man muss es nur wollen. Finanztest zeigt, wie man es besser macht – und hat ein Muster für die „Wesentlichen Anleger­informationen“ erarbeitet, in dem sich die gesetzlichen Anforderungen wieder­finden, das aber auch dem Anspruch auf Klarheit, Verständlich­keit und Trans­parenz gerecht wird. Zwei wichtige Abschnitte der Anleger­informationen haben wir detailliert ausgearbeitet. In der Grafik „Vorher – Nachher: Basis­informationen“ finden Sie den Abschnitt, der die Basis­informationen und Ziele des Indexfonds beschreibt, in unserer Muster-Grafik „Vorher – Nachher: Wert­entwick­lung“ geht es um den wichtigen Aspekt der Wert­entwick­lung. Aber auch auch die Risiken und Fonds­kosten lassen sich ohne weiteres so klar und verständlich beschreiben, dass der Normal­anleger etwas damit anfangen kann.

Indexfonds für viele Anleger ideal

Finanztest befürchtet, dass die verkorksten Informations­blätter Normal­anleger abschre­cken. Dabei eignen sich von allen Geld­anlagen, deren Risiko über das von Tages­geld hinaus­geht, breit streuende Indexfonds am ehesten für jeden. Indexfonds – in der Regel handelt es sich um börsen­gehandelte Fonds, sogenannte ETF (Exchange Traded Funds) – sind kostengünstig und für Anleger einfach zu verstehen, weil sie stur die Wert­entwick­lung von Aktien- oder Rentenindizes nach­zeichnen. Wer zum Beispiel den deutschen Dax regel­mäßig verfolgt, weiß auch, wie sich sein Dax-Indexfonds entwickelt.

Risiken kommen zu kurz

Das für den Anleger wohl wichtigste Thema bei Fonds ist das Risiko, auf das er sich gefasst machen muss. Die für die „Wesentlichen Anleger­informationen“ maßgebliche EU-Richt­linie schreibt eine sieben­stufige Risiko­skala vor, mit Stufe 7 als höchstem Risiko. Aktienfonds stehen aufgrund ihrer Wert­schwankungen normaler­weise auf Stufe 6 oder 7. Anleger wissen also, dass sie schlimms­tenfalls erhebliche Verluste erleiden können. Leider ist die Skala nicht fein­teilig genug, um breit anlegende Fonds von hoch­spekulativen Fonds abzu­grenzen.

Auf die falsche Fährte gelockt

Die Risiken von Aktienmärkten erleben Anleger vor allem in Gestalt von Kurs­schwankungen. Sehr hilf­reich wäre eine Angabe über den maximalen Verlust, den sie in der Vergangenheit mit einem Fonds inner­halb eines Jahres erleiden konnten. In den Informations­blättern sucht man solche Zahlen vergeblich. Immer wieder werden durch die Wort­wahl Risiken verschleiert. So lockt es Anleger auf die falsche Fährte, wenn Wert­entwick­lungen nur als „positiver oder negativer Ertrag“ etikettiert werden. In mehr als der Hälfte der Informations­blätter ist das der Fall. Ein „negativer Ertrag“ ist ein Verlust und sollte so genannt werden. In der EU-Richt­linie bleiben viele Details offen und manche Risiko­faktoren unbe­rück­sichtigt. Entsprechend dürftig sind die Anleger­informationen in diesen Punkten. Zum Beispiel ist das Währungs­risiko für die Einstufung in die Risikoklassen kein Thema.

Kuddelmuddel bei den Vorschriften

Es liegt nicht nur an den Fondsanbietern, wenn die Informations­blätter mehr Verwirrung als Nutzen stiften. Das Kuddelmuddel beginnt bei den gesetzlichen Vorgaben. Das deutsche Wert­papier­handels­gesetz macht klare Vorgaben für die Beschreibung von Aktien, Anleihen und Zertifikaten. Die Rege­lungen für Investmentfonds wurden dagegen auf EU-Ebene getroffen. Schon im Aufbau und Erscheinungs­bild sind die Informations­blätter so unterschiedlich, dass Anleger eine Einzel­aktie und einen Aktienfonds nicht miteinander vergleichen können. Für Vermögens­anlagen wie geschlossene Fonds­beteiligungen oder Genuss­rechte gibt es wieder andere Informations­blätter. Sie haben in unserem letzt­jährigen Test Vermögensanlagen: Die Anbieter informieren schlecht ebenfalls enttäuscht. Gleiches gilt für die Informationen, die Anbieter von Zins­produkten ihren Kunden freiwil­lig zur Verfügung stellen – Zinsanlagen: Produktinformationen oft trügerisch.

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rheintext am 08.05.2014 um 08:09 Uhr
OGAW hört sich zwar gewöhnungsbedürftig an

aber SWAP, KGV, HARTZ IV, MWST und ähnliches erschließt sich auch nicht jedem sofort. Nur ADAC kennt jeder, weil Autos eben sexy sind.
Fast jeder läuft heute mit dem Smartphone vor der Nase durch die Welt und sollte in der Lage sein, einmal nach OGAW zu googeln. Wer dazu nicht bereit ist, bevor er Geld in fremde Hände gibt, sollte es lieber gleich lassen.
Im übrigen ist ein OGAW nicht irgend ein Investmentfonds, sondern ein Investmentfonds, der der einschlägigen EU-Richtlinie entspricht.
Würde in den KIIDs (lässt sich auch gut googeln) "Investmentfonds" statt OGAW stehen, wäre das sicher lesbarer, aber unvollständig und irreführend.
Hinzu kommt, dass die allermeisten OGAW nicht aus Deutschland stammen. Um die 70% sind UCITS und stammen hauptsächlich aus Luxemburg und Irland, laut FAZ-Artikel vom 5.5.2014.
Das bedeutet: Die Fondsunterlagen werden ursprünglich in Englisch verfasst und dann übersetzt. Gute Übersetzer(innen) für Finanztexte sind nicht wie Sand am Meer zu finden.