Inflation und Altersvorsorge

Altersvorsorge: So haben wir in der Tabelle gerechnet

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Wir haben für alle Varianten der Altersvorsorge eine Grundrendite von 4 Prozent angenommen und untersucht, wie sich die angesparte Summe durch die staatliche Förderung verändert. Berücksichtigt sind Steuern und Sozialabgaben im Berufsleben wie im Alter.

Zum Vergleich wurde außerdem berechnet, wie viel bei einer nicht geförderten Rentenversicherung nach Steuern von 4 Prozent Grundrendite bleibt, wenn die Rente mit 65 Jahren beginnt. Bei Riester-Verträgen unterstellten wir, dass die Steuerersparnis für die Beiträge günstiger als die Zulagen ist.

Von allen Renditen haben wir jeweils 2 Prozent Inflation abgezogen.

Steuersätze im Beruf und im Alter

Wir sind von zwei Steuersätzen im Berufsleben ausgegangen und haben angenommen, dass sie im Ruhestand um 10 Prozentpunkte sinken. Die Sätze im Berufsleben betragen für Alleinstehende/Ehepaare mit Solidaritätszuschlag:

  • 30 Prozent für zu versteuernde Einkommen von 22 500/45 000 Euro,
  • 44 Prozent für zu versteuernde Einkommen von 51 500/103 000 Euro im Jahr.

Betriebliche Altersvorsorge

In der Tabelle stehen bei der betrieblichen Altersvorsorge vier Fälle:

Fall 1. Das sind Arbeitnehmer, deren jährlicher Bruttolohn unter der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt (2010: 45 000 Euro im Jahr). Sie sparen deshalb für ihre Einzahlung den vollen Sozialversicherungsbeitrag von derzeit 20,525 Prozent (8,2 Prozent Kranken-, 0,975 Prozent Pflege-, 9,95 Prozent Renten- und 1,4 Prozent Arbeitslosenversicherung, ab Juli 2010: 1,5 Prozent). Im Alter sind für die Firmenrente 17,45 Prozent Sozialversicherungsbeitrag fällig (15,5 Prozent Kranken- und 1,95 Prozent Pflegeversicherung).

Fall 2. Die Rechnung gilt für alle Arbeitnehmer, deren jährlicher Bruttolohn über der Bemessungsgrenze für die Krankenversicherung liegt (2010: 45 000 Euro im Jahr), aber die Grenze für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung nicht übersteigt (zurzeit: 55 800/66 000 Euro neue/alte Bundesländer). Sie sparen deshalb für ihre Einzahlung nur den Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeitrag. Die Ersparnis beträgt 11,35 Prozent, ab Juli 2010: 11,45 Prozent (9,95 Prozent Renten- und 1,4 Prozent Arbeitslosenversicherung, ab Juli 2010: 1,5 Prozent). Im Alter sind auch hier 17,45 Prozent Sozialversicherungsbeitrag fällig.

Fall 3. Dieser Fall gilt für Arbeitnehmer, die keine Sozialabgaben sparen, weil ihr Arbeitslohn über der Bemessungsgrenze für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung liegt (2010: 55 800/66 000 Euro pro Jahr neue/alte Bundesländer). Sie sind gesetzlich krankenversichert. Im Alter sind 17,45 Prozent Sozialversicherungsbeitrag fällig.

Fall 4. Die Werte gelten ebenfalls für Arbeitnehmer, die keine Sozialabgaben sparen, weil ihr Arbeitslohn über der Bemessungsgrenze für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung liegt (2010: 55 800/66 000 Euro neue/alte Bundesländer). Da sie privat krankenversichert sind, zahlen sie für ihre Firmenrente später keine Sozialabgaben.

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