Tipps
Betroffene haben kaum Chancen, sich gegen Regressforderungen von Versicherungen, Sozialkassen und Arbeitgebern zu verteidigen. test.de sagt, was Ihnen übrig bleibt.
- Verhandlung. Prüfen Sie zunächst, ob die Forderung berechtigt ist oder zumindest plausibel erscheint. Suchen Sie das Gespräch. Weisen Sie daraufhin, dass die IIC nach der vorläufigen Auskunft des Insolvenzverwalters alle Personenschäden noch wird regulieren können und bitten Sie darum, zunächst keine Schritte zu unternehmen, um die Regress-Forderung gegen Sie durchzusetzen.
- Ratenzahlung. Wenn Sie keinen Aufschub erhalten, bitten Sie zumindest darum, den Schaden in für Sie erträglich geringen Raten abstottern zu dürfen. Möglicherweise ist auch ein so genannter Vergleich möglich: Sie zahlen einen Teil der Forderung sofort und die Versicherung verzichtet auf den Rest. Auf eine solche Vereinbarung lassen sich Versicherungen zuweilen ein, wenn unklar ist, ob der Schuldner genügend Geld aufbringen kann.
- Gesetzesänderung. Soweit ersichtlich sind sich Politiker und Juristen einig: Die unbegrenzte persönliche Haftung von Kunden einer insolventen Versicherung ist nicht tragbar. Besonders irrsinnig: Die Haftung ist wegen der Konstruktion des Gesetzes um so gravierender, je besser das Opfer selbst versichert ist. Das Justizministerium arbeitet offenbar schon an einer Gesetzesänderung. Bitten Sie um Verständnis für Ihre Situation. Nehmen Sie vor allem Behörden in die Pflicht, mit Rücksicht auf die besondere Situation zurückhaltend und maßvoll vorzugehen.
- Zahlung. Wenn irgend möglich sollten Sie auf berechtigte Forderungen hin zahlen, wenn Ihnen Sozialkasse, Versicherung oder Arbeitgeber nicht noch einen Aufschub oder Ratenzahlung gewähren. Lassen Sie sich im Gegenzug alle Forderungen gegen die IIC abtreten und sämtliche Unterlagen aushändigen, die den Umfang der Forderung belegen.
- Information. Schauen Sie regelmäßig auf www.ineas.de nach, ob der Insolvenzverwalter neue Informationen veröffentlicht hat. Stellen Sie sicher, dass er Ihre E-Mail-Adresse hat und jederzeit mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann.
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