Ist eine Behandlung medizinisch nicht notwendig, müssen Sie alles allein zahlen. Auf folgende Punkte sollten Sie dabei achten:
Im Wartezimmer. Wird Ihnen schon im Wartezimmer von einem Praxisangestellten ein Formular übergeben, auf dem Sie unterschreiben sollen, um Ihr Einverständnis zu bestimmten Untersuchungen zu geben, seien Sie vorsichtig. Klären Sie erst mit dem Arzt, ob und in welchem Fall die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Der Kostenvoranschlag. Vor Vertragsschluss muss der Arzt Sie informieren über:
- die Art und den Umfang jeder Einzelleistung,
- die Indikation, also den Grund,
- die Kosten der Leistung und
- warum die Krankenkasse die Leistung nicht bezahlt.
- Im Gespräch. Der Arzt persönlich muss Sie umfassend über den Nutzen und den Schaden einer Behandlung oder Untersuchung aufklären. Das betrifft:
- Art und Umfang der Therapie,
- die gesundheitlichen Risiken und Nebenwirkungen,
- mögliche Alternativen
- und die Nachbehandlung.
- Die Rechnung. Entscheiden Sie sich, die Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen, muss der Arzt Ihnen nachher eine detailliert aufgeschlüsselte Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übergeben. Sie ordnet jeder Leistung einen bestimmten Betrag zu. Je nach Schwierigkeitsgrad berechnet der Arzt dann den 1- bis 2,3-fachen Satz des Betrags. Möglich ist auch der 3,5-fache Satz, den muss er dann aber begründen.
Die Zahlung. Sie müssen nur zahlen, wenn Sie einen Vertrag unterschrieben haben. Darin müssen die Leistung und der Preis stehen.
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