Individuelle Gesund­heits­leistungen – Igel

Worauf Sie achten müssen: In der Arzt­praxis

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Ist eine Behand­lung medizi­nisch nicht notwendig, müssen Sie alles allein zahlen. Auf folgende Punkte sollten Sie dabei achten:

Im Warte­zimmer. Wird Ihnen schon im Warte­zimmer von einem Praxis­angestellten ein Formular übergeben, auf dem Sie unter­schreiben sollen, um Ihr Einverständnis zu bestimmten Unter­suchungen zu geben, seien Sie vorsichtig. Klären Sie erst mit dem Arzt, ob und in welchem Fall die Krankenkasse die Kosten über­nimmt.

Der Kosten­vor­anschlag. Vor Vertrags­schluss muss der Arzt Sie informieren über:

  • die Art und den Umfang jeder Einzel­leistung,
  • die Indikation, also den Grund,
  • die Kosten der Leistung und
  • warum die Krankenkasse die Leistung nicht bezahlt.
  • Im Gespräch. Der Arzt persönlich muss Sie umfassend über den Nutzen und den Schaden einer Behand­lung oder Unter­suchung aufklären. Das betrifft:
  • Art und Umfang der Therapie,
  • die gesundheitlichen Risiken und Neben­wirkungen,
  • mögliche Alternativen
  • und die Nachbehand­lung.
  • Die Rechnung. Entscheiden Sie sich, die Gesund­heits­leistungen in Anspruch zu nehmen, muss der Arzt Ihnen nachher eine detailliert aufgeschlüsselte Rechnung nach der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) übergeben. Sie ordnet jeder Leistung einen bestimmten Betrag zu. Je nach Schwierig­keits­grad berechnet der Arzt dann den 1- bis 2,3-fachen Satz des Betrags. Möglich ist auch der 3,5-fache Satz, den muss er dann aber begründen.

Die Zahlung. Sie müssen nur zahlen, wenn Sie einen Vertrag unter­schrieben haben. Darin müssen die Leistung und der Preis stehen.

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