Die Methode, nach der die Stiftung Warentest die Angebote für private Rentenversicherungen bewertet hat, ist zulässig. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az: 16 U 136/01) bestätigt. Geklagt hatte die Versicherungsgesellschaft „neue leben“. Das Unternehmen kritisierte, dass etwaige Kostengewinne in der Plausibilitätsprüfung der Beispielrechnungen nicht hinreichend berücksichtigt seien. Beispielrechnungen erstellen Versicherungsunternehmen für Interessenten Kapital bildender Lebensversicherungen. Sie demonstrieren darin, mit welchen späteren Leistungen Kunden voraussichtlich rechnen können.