Wer sich 2009 gegen Schweinegrippe impfen ließ und daraufhin an Narkolepsie (Schlafkrankheit) erkrankte, kann Anspruch auf eine Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz haben, entschied das Sozialgericht Koblenz (Az. 4 VJ 4/15). Die ständige Impfkommission hatte die Impfung auch für Kinder empfohlen. Bei der damals zwölfjährigen Klägerin traten erste Symptome einige Monate nach der Impfung auf, erkannt wurde die Narkolepsie aber erst Jahre später. Das Gericht sprach ihr eine Versorgungsrente vom Staat zu. Zur Begründung hieß es, es seien europaweit zahlreiche Fälle mit einem Zusammenhang zwischen Schweinegrippeimpfung und Narkolepsie dokumentiert worden, die zu Entschädigungsansprüchen geführt hätten.