Wer sich 2009 gegen Schweinegrippe impfen ließ und daraufhin an Narkolepsie (Schlafkrankheit) erkrankte, kann Anspruch auf eine Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz haben, entschied das Sozialgericht Koblenz (Az. 4 VJ 4/15). Die ständige Impfkommission hatte die Impfung auch für Kinder empfohlen. Bei der damals zwölfjährigen Klägerin traten erste Symptome einige Monate nach der Impfung auf, erkannt wurde die Narkolepsie aber erst Jahre später. Das Gericht sprach ihr eine Versorgungsrente vom Staat zu. Zur Begründung hieß es, es seien europaweit zahlreiche Fälle mit einem Zusammenhang zwischen Schweinegrippeimpfung und Narkolepsie dokumentiert worden, die zu Entschädigungsansprüchen geführt hätten.
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@eslovaco: Die Artikel auf test.de stellen kein 1:1 - Abbild aller Artikel dar, die in der Printfassung von test und Finanztest erschienen sind. Es gibt also nicht jeden Artikel aus den Heften als Online-Fassung.
Der Schutz der Dread-Disease-Policen beschränkt sich auf die im Vertrag konkret aufgezählten, gravierenden Krankheitsfälle wie z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Querschnittslähmung, Krebs, ... . Ist das Krankheitsbild im Vertrag benannt, ist nicht zu prüfen, ob eine Unfallfolge vorliegt.
Außerdem zahlt die Versicherung zum Teil auch nach schweren Unfällen. Liegt keine der aufgezählten Krankheiten vor, wird geprüft, ob eine Unfallfolge vorliegt.
www.test.de/Berufsunfaehigkeit-So-sichern-Sie-Ihr-Arbeitseinkommen-ab-5028848-5028857
Wer einen umfassenden Invaliditätsschutz sucht, bekommt mit einer Kinderinvaliditätsversicherung einen weitergehenden Schutz als bei der Dread-Disease-Police.
www.test.de/kinderinvaliditaet
(maa)
In der Ausgabe Juli 2021 haben Sie einen zusammenhängenden Artikel mit der überschrift "Stillen zählt nicht als Verletzung". Diesen kann ich online nicht finden und es ist interessant zu sehen, wie Sie hier von einem Impfstoff als Ursache schreiben, in dem aktuellen Artikel hieß es aber, das Stillen wäre die Ursache, bzw. die Ursache bei einer Dread Disease Versicherung muss ein Unfall sein ("physische Einwirkung von draußen"), als ob es eine Unfallverischerung und nicht Versicherung gegen eine Krankheit wäre.
Ich möchte gerne die Irrationalität der Gerichtsentscheidung in Ihrem neuesten Artikel kommentieren (Az. 8 U 91/21), finde ihn aber nicht, obwohl es um ein identisches Thema geht.
Falls Viren, Medikamente oder andere Umweltstoffe keine "dread disease" verursachen, kann man ja auch viele Krebserkrankungen o.Ä. bei einer Dread Disease Versicherung als nicht abgedeckt betrachten. Und warum sollte bei einer vorhandenen schweren Krankheit die Ursache noch eine Rolle spielen?