Immobilienrente im Test

Unseriöse Anbieter erkennen

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Immobilienrente im Test - Wie Sie Ihr Haus zur Geldquelle machen

Abzo­cker. Der Markt für Immobilien­verrentung ist unüber­sicht­lich. Doch es gibt Anhalts­punkte, die seriöse von unseriösen Anbietern unterscheiden.

Ausbleibenden Renten hinterherjagen, über Instandhaltung streiten – das will niemand. Deshalb sollten Sie sich Ihre Vertrags­partner genau ansehen. Wir geben Tipps.

Immobilienrente im Test Wie Sie Ihr Haus zur Geldquelle machen

Das können Sie tun

  • Fragen Sie Fachleute um Rat, wenn Sie die Finanz­stärke eines Unter­nehmens, das Ihnen regel­mäßig Geld zahlen soll, nicht selbst beur­teilen können.
  • Besorgen Sie sich dafür zum Beispiel Jahres­abschlüsse und Geschäfts­berichte.
  • Über­legen Sie gut, ob Sie Verträge mit regel­mäßigen Zahlungen mit Gesell­schaften abschließen wollen, wenn es solche Informationen (noch) nicht gibt.

Im Folgenden geben wir Beispiele, bei denen Vorsicht angebracht ist.

Beispiel 1: Keine Zahlen, keine Erlaubnis

Keine Zahlen. Die Firma Berg­felder Leib­renten AG aus Mönchengladbach trat 2020 als Anbieterin lebens­langer Leib­renten auf den Markt, war aber erst seit 26. März 2020 im Handels­register einge­tragen. Jahres­abschlüsse waren nicht veröffent­licht. Auf Anfrage von test.de nach aussagekräftigen Zahlen kündigte der damalige Aufsichts­rats­chef Dirk Berg­felder für Mai 2020 Neues über Kapital­geber an, lieferte aber nichts. Es wurden auch in der Folge­zeit keine Jahres­abschlüsse veröffent­licht.

Keine Erlaubnis. Am 19. Mai 2021 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Einstellung und Abwick­lung des Geschäfts­betriebs an, weil der Gesell­schaft die Erlaubnis für das gewerbs­mäßige Abschließen lebens­langer Leib­renten fehle.

Beispiel 2: Kein Wohn­recht im Grund­buch

Kein Grund­buch­eintrag. Recht­liche Rege­lungen sind wichtig, zeigt ein Fall von Rechts­anwalt Peter Mauel (Lever­kusen). Als die Deutsche Immobilienkasse GmbH, Düssel­dorf, 2014 die Immobilie eines Ehepaares kaufte, wurde kein Wohn­recht einge­tragen. Die Immobilie wechselte zwei Mal den Eigentümer. Derjenige nach dem zweiten Wechsel klagte auf Räumung.

Beispiel 3: Keine Aufsicht

Keine Aufsicht. Das Wort „Stiftung“ suggeriert Seriosität. Blindes Vertrauen ist nicht in jedem Fall gerecht­fertigt. Nicht jede Stiftung ist zudem selbst­ständig und steht unter Aufsicht oder unter Trägerschaft einer großen, gemeinnützigen Institution. Die Stiftung Immobilienrente etwa erwies sich 2020 als eine Treu­hand­stiftung, die von einer Senator Akademie GmbH abhing. Damit gibt es ein Insolvenzrisiko. Sie sei nicht für Vermögens­über­tragungen von Privatleuten gedacht, erklärte ihr Gründer, der Rechts­anwalt Volker Thieler, im Jahr 2020. Im Oktober 2022 war die Prof. Dr. Thieler-Prof. Dr. Böh-Thieler Rechts­anwalts­gesell­schaft mbH als Betreiberin der Seite stiftung-immobilienrente.de aufgeführt.

Kein Unbe­kannter. Thieler fiel in der Vergangenheit im Zusammen­hang mit Anlegerklagen auf, auch in Bezug auf eine Stiftung: So präsentierte sich eine „Deutsche Anleger Stiftung“ im Internet als unabhängige Verbraucher­organisation. Es ließen sich jedoch Bezüge zu Thieler und seinem Umkreis herstellen.

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DEF22926 am 23.06.2021 um 12:40 Uhr
Teilverkauf Varianten

Ich habe mir nun viele Angebote angesehen, in den Details sind doch alle Anbieter sehr unterschiedlich. Wenn man keine Erben hat, ist beim Teilverkauf zum Beispiel das Durchführungsentgelt beim Gesamtverkauf relativ egal, da ist man bei E&V oder Wertfaktor.de gut aufgehoben, ansonsten ist die Deutsche Teilverkauf vermutlich der bessere Anbieter. Wenn man mehr als 50 % verkaufen möchte (oder muss), kann man eigentlich nur zu verkaufenaberbleiben.de gehen. Bei teilweise gewerblich genutzten Immobilien wiederum sind nur verkaufenaberbleiben und die Deutsche Teilverkauf überhaupt abschlussbereit. Insgesamt ein interessantes, aber doch sehr komplexes Thema.

burk123 am 24.06.2020 um 17:01 Uhr
Bestager in Kombi mit Pantoffel-Entnahmeplan

Bestager Finanzierung Allianz
Zwar derzeit nur Testfeld bis 31.12.20, aber meiner Meinung nach Ideal:
Ab dem 60. Lebensjahr und lastenfreier eigengenutzter Immo kann der Darlehnsnehmer (bis zu 40% des Marktwertes) ein Darlehen bis zu 25 Jahren Zinsfestschreibung tilgungsfrei (auch mit Tilgung möglich) zur freien Verwendung aufnehmen. Die Finanzierung wird in der Regel zu Lebzeiten nicht zurückbezahlt. Bei Tod eines der im Objekt lebenden Darlehensnehmer, kann das Darlehen durch den hinterbliebenen Darlehensnehmer oder die Erben vorzeitig entschädigungslos zurückgezahlt werden. Alternativ ist eine Fortführung der Finanzierung möglich. D.h. die Erben sind in der Entscheidung frei, die Immobilie zu verkaufen oder zu übernehmen.
Zinssatz derzeit ca. 1,23 % bei 25 Jahren Zinsfestschreibung.
Bei z.B. 300 Teur wären das also ca. 308 € mtl. Zins und mtl. "Pantoffelrente" von 924 €. Unterm Strich also ca. 616 € mtl. Rente bei jederzeitiger voller Kapitalverfügbarkeit (z.B. für die Kinder).

burk123 am 24.06.2020 um 10:18 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

burk123 am 22.06.2020 um 16:47 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Hagen1955 am 16.06.2020 um 11:19 Uhr
Ein unabhängiger Überblick zu Immobilienverrentung

Guten Tag,
es gibt ja so viele Anbieter mittlerweile aber was viele garnicht sehen ist das man auch verschieden kombinieren kann.
Z.b. das ich heute einen Teilverkauf meiner Immobilie machen kann und dann später trotzdem an meine Enkel verkaufen oder vererben kann. Ein Nießbrauchrecht und der Verkauf des ganzen Hauses ist sicher auch lukrativ. Es kommt auf den Einzelfall an.
Ich habe bei www.renteplusimmobilie.de viele Informationen gesehen und mal alles zu dem ganzen Themenkomplex. Der Artikel hier ist auch sehr hilfreich.
Gruß Hagen