Kreditnehmer, die mit ihrer Bank schon Jahre vor Ablauf der Zinsbindung einen Zinssatz für die Anschlussfinanzierung vereinbaren, können den Vertrag zehn Jahre nach Abschluss der Vereinbarung kündigen. Sie müssen nicht warten, bis die Zinsbindung für dieses Forwarddarlehen endet. Das hat das Landgericht Bochum in einem Urteil gegen die Sparda West klargestellt (Az. I-1 O 68/15).
Zeitpunkt der Vereinbarung entscheidend
Hintergrund: Kreditnehmer dürfen zehn Jahre nach der Kreditauszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Vereinbaren sie für die Zeit nach Ende der Zinsbindung einen neuen Zinssatz, tritt laut Gesetz der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Auszahlungstermins – nicht etwa der Beginn der neuen Zinsbindung. Die Bochumer Richter sahen keinen Anlass, bei Forwarddarlehen von dieser eindeutigen gesetzlichen Regelung abzuweichen.
Beispiel: Der Kunde hat für sein Darlehen am 30. November 2005 einen neuen Zinssatz für die Zeit vom 1. Dezember 2008 bis zum 30. November 2018 vereinbart. Er kann bereits zum 1. Juni 2016 kündigen – zehn Jahre nach Abschluss der Vereinbarung (1. Dezember 2015) plus sechs Monate Kündigungsfrist.
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@Psychodad: Es kommt drauf an. Die 10-Jahresfrist (mit anschließender 6-Monatsfrist) beginnt bei Neuabschlüssen mit dem vollständigen Empfang der Darlehenssumme, bei einer (vorzeitigen) Verlängerung des Darlehens mit dem Datum der neuen Zinsvereinbarung – in letzterem Fall könnten Sie bereits fünf Jahre nach Beginn des neuen Zinssatzes kündigen. Entscheidend ist, ob das Forwarddarlehen im konkreten Fall lediglich eine Verlängerung des bestehenden Darlehensvertrags war oder als ein Neuvertrag zu sehen ist (mit Einräumung eines neuen Kapitalnutzungsrechts). Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein. Deshalb sollten Sie das von der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt prüfen lassen (www.verbraucherzentrale.de). (TK)
Ich habe ein KfW Darlehen mittels Forward-Darlehen abgelöst. Das Forward-Darlehen ist nicht von der KfW, aber von der Sparkasse, über die auch das KfW Darlehen gelaufen ist/ wo auch das KfW Darlehen geführt wurde.
Das Forward Darlehen wurde 5 Jahre im Voraus festgelegt. Wann kann ich es kündigen, ohne Vorfälligkeitseintschädigung bezahlen zu müssen. Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre.
Ich habe am 25.05.2007 eine Anschlußfinanzierung bei meiner Bausparkasse mit der Auszahlung zum
1.07.2010 abgeschlossen. Nach dem ich das Urteil vom Landgericht Bochum gelesen habe ich mich entschlossen mein Forwarddarlehen zu kündigen. Ich habe meine Kündigung mit entsprechender
Kündigungsfrist bei der Bausparkasse eingereicht, diese erkennt die kündigung jedoch nicht an.
Ich habe einen Rechtsanwalt mit eingeschaltet die Bausparkasse akzeptiert die Küntigung nicht.
Wer kann mir einen Tipp geben, wie ich weiter verfahren soll.
@silversmith: Die gesetzliche Regelung ist eindeutig: Die Kündigung des Darlehens ist frühestens möglich „nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs“. In diesem Fall also: 10 Jahre nach der neuen Zinsvereinbarung zuzüglich 6 Monate Kündigungsfreist. Warum das Gericht in dem angesprochenen Urteil die Wirksamkeit der Kündigung nach zehn Jahren akzeptiert hat (ohne die 6-monatige Kündigungsfrist), wissen wir nicht Das Gericht hat sich dazu im Urteil nicht geäußert. (AK)
Habe mir gerade das Urteil einmal näher angesehen (https://openjur.de/u/867565.html), dort wurde scheinbar ohne sechstmonatige Kündigungsfrist gekündigt (Zitat: A. Abschluss Forward-Vertrag 29.05.2006, B. Kläger/KN "Die Beklagte (Bank) wurde aufgefordert, den Endtermin des Darlehens und damit den Rückzahlungstermin zum 31.05.2016 zu bestätigen." sowie C. Urteil "Es wird festgestellt, dass die Vereinbarung zur Darlehensverlängerung zwischen den Parteien, Darlehensnummer ...# vom 29.05.2006 in Folge der Kündigung des Klägers vom 22.05.2014 am 30.05.2016 endet.").
Habe ich irgendetwas übersehen, oder ist neuerdings auch eine Kündigung bereits schon mit Wirkung zum [Datum Neuvereinbarung Sollzinssatz] + 10 Jahren nach 9,5 Jahren möglich??
Kann das jemand qualifiziert aufklären.
Danke und Gruß