Teuren Kreditvertrag widerrufen: Bankenfehler ermöglicht kostenfreien Ausstieg
Viele Kreditkunden kommen auch schon in den ersten zehn Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus ihrem Darlehensvertrag, weil die Bank sie falsch über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht informiert hat. Sie werden allerdings einen Anwalt brauchen.
„Mehr als zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen, die wir bislang überprüft haben, sind falsch“, berichtet Christian Schmid-Burgk von der Verbraucherzentrale Hamburg. Häufig war der Beginn der Widerrufsfrist unklar.
Die Folge einer falschen Widerrufsbelehrung: Kunden können jederzeit widerrufen. Der Kredit wird rückabgewickelt. Die Bank muss dem Kunden alle Zahlungen erstatten. Der Kunde muss den Kredit binnen 30 Tagen plus marktüblichen Zinsen zurückzahlen. Vor allem aber: Der Bank steht in diesem Fall keine Entschädigung zu, die sonst bei einer vorzeitigen Rückzahlung fällig wäre (siehe Immobilienkredit: Günstig aus dem teuren Kredit).
Betroffen sind Verträge, die ab 2. November 2002 abgeschlossen wurden. Seitdem steht Kreditnehmern auch bei Immobilienkrediten ein Widerrufsrecht zu. Der kostenfreie Ausstieg ist jedoch ein Weg mit Hindernissen. Nicht immer ist die Rechtslage klar. Und Banken weigern sich meist hartnäckig, den Widerruf des Kunden zu akzeptieren. Ohne Anwalt geht praktisch nichts.
Tipp. Eine Einschätzung, ob die Widerrufsbelehrung Ihrer Bank fehlerhaft ist, bieten die Verbraucherzentralen Bremen, Hamburg, Hessen und Sachsen für 70 Euro (siehe Adressen).