Immobilien­kredit

Grenz­zins­satz als Entscheidungs­hilfe

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Was ist güns­tiger? Wie hoch darf der Zins­satz für den Anschluss­kredit maximal steigen, damit ein Darlehen mit zum Beispiel zehn Jahren Zins­bindung unterm Strich nicht teurer wird als ein Darlehen mit 15 oder 20 Jahren Zins­bindung? Die Antwort gibt der Grenz­zins­satz. Er hängt von der Höhe der Tilgung und dem Zins­aufschlag für das Darlehen mit der längeren Zins­bindung ab. Die Berechnungen gehen davon aus, dass der Kunde in beiden Kredit­varianten die gleiche Monats­rate zahlt.

10 oder 15 Jahre Zins­bindung?

Der Zins­satz für 10 Jahre Zins­bindung beträgt 1,50 Prozent. Die Tabelle zeigt den Grenz­zins (Prozent) für den Anschluss­kredit, ab dem das Darlehen teurer wird als ein Darlehen mit 15 Jahren Zins­bindung.

Tilgungs­satz (Prozent) für 10 Jahre Zins­bindung

Zins­satz für Darlehen mit 15 Jahren Zins­bindung (Prozent)

1,80

1,90

2,00

2,10

2,20

2,30

2,00

2,63

3,00

3,37

3,74

4,11

4,48

3,00

2,76

3,17

3,58

4,00

4,40

4,81

4,00

2,96

3,44

3,92

4,39

4,86

5,32

5,00

3,34

3,93

4,52

5,09

5,66

6,22

6,00

4,23

5,07

5,89

6,68

7,45

8,19

15 oder 20 Jahre Zins­bindung?

Der Zins­satz für 15 Jahre Zins­bindung beträgt 2,00 Prozent. Die Tabelle zeigt den Grenz­zins (Prozent) für den Anschluss­kredit, ab dem das Darlehen teurer wird als ein Darlehen mit 20 Jahren Zins­bindung.

Tilgungs­satz (Prozent) für 15 Jahre Zins­bindung

Zins­satz für Darlehen mit 20 Jahren Zins­bindung (Prozent)

2,10

2,20

2,30

2,40

2,50

2,60

2,00

2,63

3,25

3,87

4,48

5,09

5,69

3,00

2,84

3,67

4,48

5,27

6,05

6,81

4,00

3,56

5,02

6,39

7,69

8,92

10,10

10 oder 20 Jahre Zins­bindung?

Der Zins­satz für 10 Jahre Zins­bindung beträgt 1,50 Prozent. Die Tabelle zeigt den Grenz­zins (Prozent) für den Anschluss­kredit, ab dem das Darlehen teurer wird als ein Darlehen mit 20 Jahren Zins­bindung.

Tilgungs­satz (Prozent) für 10 Jahre Zins­bindung

Zins­satz für Darlehen mit 20 Jahren Zins­bindung (Prozent)

2,00

2,10

2,20

2,30

2,40

2,50

2,00

2,77

3,02

3,27

3,52

3,76

4,01

3,00

2,95

3,24

3,52

3,80

4,07

4,35

4,00

3,30

3,64

3,98

4,31

4,63

4,96

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6 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

finanzGRÜN_Oliver_Henkel am 17.02.2017 um 18:46 Uhr
Sicherheit ist etwas "wert"

Ich glaube, dass die meisten Menschen im Hinblick auf die Hausfinanzierung gar keine Wetten auf Zinsänderungen abschließen wollen, sondern auch ganz bewusst in Kauf nehmen, etwas mehr Geld zu zahlen und dafür keinen Aufwand für die Verlängerung oder Umschuldung zu haben (Änderungen in der Grundschuld kosten übrigens auch Geld).
Gleichzeitig treffen wir auf jede Menge Kapital, für das händeringend eine Zinsoption gesucht wird. Deshalb schließe ich mich Nolte-BO an. Volltilgerdarlehen sind berechenbar und der Aufpreis hält sich in Grenzen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 08.12.2016 um 11:00 Uhr
Frage zum Laufzeitenmix

@testaude34: Die Zehn-Jahres-Frist beginnt erst mit der vollständigen Auszahlung des Darlehens und nicht schon mit Vertragsabschluss. Außerdem muss eine Kündigungsfrist von 6 Monaten eingehalten werden. Ein nahtloser Übergang beider Darlehen auf eine neue Bank ist daher nicht möglich, die neue Bank muss sich zumindest zeitweise mit dem zweiten Rang im Grundbuch begnügen. Vor allem aber ist die Kündigung des langlaufenden Darlehens nur dann eine Option, wenn die Zinsen gleich bleiben oder sinken. Sind die Zinsen nach zehn Jahren höher als heute – dieser Fall ist nicht gerade unwahrscheinlich -, wäre es unsinnig, den günstigen 15- oder 20-Jahreskredit zu kündigen (die Bank würde sich darüber freuen). Da die Bank in dieser Situation weiß, dass der Kunde diesen Kredit auf keinen Fall kündigen wird, hat der Kunde bei der Verlängerung des auslaufenden Teilkredits eine denkbar schlechte Verhandlungsposition. (maa)

testaude34 am 06.12.2016 um 16:40 Uhr
Frage zum Laufzeitenmix

Als Argument gegen eine Mischung der Laufzeiten nennen Sie die höhere Verhandlungsmacht der Bank, durch den 1. Rang im Grundbuch, wenn bei Auslaufen der Zinsbindung für einen Teilkredit nach 10 Jahren über einen neuen ZIns verhandelt wird. Das scheint mir falsch. Es gibt doch die gesetzliche Regelung, dass auch ein Kredit mit einer längeren Zinsbindung als 10 J., sofort nach Ablauf der ersten 10 Jahre ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden kann. Falls ich also nach Auslaufen des 10 Jahres-Teildarlehens ein sehr gutes Angebot einer anderen Bank bekomme, kann ich auch das restliche Darlehen, das eine Zinsbindung über 15 oder 20 Jahre hat, sofort kündigen und mit allen Restdarlehen zur anderen Bank wechseln, die dann auch den 1. Rang im Grundbuch erhält. Insofern gibt es keine besondere Verhandlungsmacht der kreditgebenden Bank, die gegen einen Laufzeitenmix spricht. Oder?

Nolte-BO am 12.04.2016 um 12:19 Uhr
Grenzzins (Teil 2)

Grundsätzlich ist die Anschlussfinanzierung nach 10, 15 oder mehr Jahren nicht nur mit Zinsveränderungsrisiken/-chancen, sondern auch mit anderen Aspekten und Unwägbarkeiten verbunden, z. B. Sondertilgungsmöglichkeit, erneute Bonitäts-/Objektprüfung, Arbeitslosigkeitsrisiko, Altersgrenze, Kleindarlehnszuschlag bis € 50.000, neuer Finanzbedarf aus Objektinstandhaltung etc.
Einige der Bedenken (Bonitäts-/Objektprüfung, Arbeitslosigkeit, fehlende Sondertilgungsmöglichkeit, neuer Finanzbedarf) treffen auch bei den Bausparkombidarlehn zu, bei denen durch ein Bankvorausdarlehn bis zur zeitlich nicht festliegenden Zuteilungsreife des Bausparvertrages finanziert wird.

Nolte-BO am 12.04.2016 um 12:11 Uhr
Ist Grenzzinsidee entscheidungsrelevant? (Teil 1)

Jeder möchte bei knappen Eigenkapital und begrenztem verfügbaren Einkommen seine Immobilie gerne billigst und notgedrungen längstens finanzieren. Die Grenzzinsbetrachtung halte ich allerdings für eine Scheinsicherheit und Spekulation, denn die zukünftige Zinsentwicklung der Kapitalmarktzinsen ist für Zeiträume jenseits von 3 Jahren für Verbraucher nicht planbar. Dies zeigt auch der historische Bauzinsverlauf. Die Zinszukunft ist aber fest kalkulierbar durch eine heutige Festzinssatzbindung quasi bis zur Schlussrate (sog. Volltilgerdarlehn) in ca. 20 – 40 Jahren und das nicht nur bei Banken, sondern auch bei Versicherungen als Kreditgeber.
Der Schuldner kann ab 10 Jahre nach Vollauszahlung bei dann günstiger Zinssituation eine Umfinanzierung durch Kündigung nach § 489 Abs. 1 BGB prüfen und mit 6-monatiger Frist vorfälligentschädigungsfrei kündigen. Mit dieser Handlungsoption ist die über 10-jährige Zinsbindung quasi eine Versicherung gegen höhere Zinsen. Weiter in Teil 2.