Ausstieg aus dem Kreditvertrag: Der Widerruf von Immobilienkrediten im Überblick
Widerrufsrecht. Seit dem 2. November 2002 können Kreditnehmer einen Immobiliendarlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Bis zum 30. Juni 2005 konnten die Banken das Widerrufsrecht vertraglich ausschließen, danach nicht mehr.
Widerrufsbelehrung. Banken müssen den Kunden über sein Widerrufsrecht und die sich daraus ergebenden Pflichten belehren. Die Belehrung muss sich vom übrigen Vertragstext abheben und deutlich gestaltet sein. Sie gilt als korrekt, wenn sie der Musterwiderrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums vollständig entspricht.
Widerrufsfrist. Die 14-Tage-Frist beginnt, einen Tag nachdem der Kunde korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, nicht aber bevor er die Vertragsurkunde oder seinen schriftlichen Darlehensantrag erhält. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, entfällt die Frist. Der Kunde kann den Vertrag dann jederzeit später noch widerrufen. Die Bank darf die Widerrufsbelehrung nach Vertragsabschluss nachholen. Dann gilt eine verlängerte Widerrufsfrist von einem Monat.
Widerrufsfolgen. Hat der Kreditnehmer den Vertrag wirksam widerrufen, wird das Darlehen rückabgewickelt. Die Bank muss dem Kunden alle seine Zahlungen erstatten, der Kunde muss den Kredit innerhalb von 30 Tagen plus der marktüblichen Zinsen zurückzahlen. Hat die Bank marktübliche Zinsen verlangt, führt das dazu, dass der Kunde die aktuelle Restschuld begleichen muss. Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf die Bank nicht verlangen.